Geldwäschegesetz, Registrierung beim Bargeldtausch
Die 30000 DM-Grenze galt auch bei der Euro-Umstellung
In Deutschland mussten Kreditinstitute und Finanzdienstleister bei der Annahme von Bargeld, Wertpapieren und Edelmetallen im Wert von mehr als 30000 DM (heute: 15000 Euro) die Identität des Kunden feststellen. So verlangt es das Geldwäschegesetz. Diesem Gesetz liegt eine europäische Richtlinie zugrunde. Entsprechende Regelungen gelten also in der ganzen EU.
Auch als im Januar und Februar 2002 DM-Bargeld in Euro getauscht wurde, galt deshalb: Wer mehr als 30000 DM am Bankschalter wechseln wollte, musste der Bank bekannt sein oder sich ausweisen. Am einfachsten war der Umtausch deshalb dort, wo man auch ein Konto führte. Es lag im Ermessen der Hausbank, eine Transaktion von über 30000 DM von einem ihr bekannten Kunden zu melden. Wer Anfang 2002 bei seiner Hausbank DM gegen Euro eintauschte, hatte in der Regel zwar eine Registrierung durch die Bank aber keine Meldung an Dritte zu erwarten.
Eine wichtige Regelung galt jedoch unabhängig von der Höhe des eingezahlten oder getauschten Betrages: Stellten die Bank oder der Finanzdienstleister Tatsachen fest, die auf eine Geldwäsche schließen ließ, mußte die Finanztransaktion unverzüglich den zuständigen Strafverfolgungsbehörden angezeigt werden. Diese Meldepflicht galt und gilt auch heute unabhängig von der Höhe des Transaktionsvolumens.
Versicherungsunternehmen, die Lebensversicherungsverträge anbieten, mussten den Vertragspartner identifizieren, wenn die Summe der jährlich zu zahlenden Prämien 2.000 DM überstieg oder wenn eine einmalige Prämie von mehr als 5.000 DM gezahlt wurde. Versicherungsverträge zur betrieblichen Altersversorgung sind hiervon ausgenommen.
Neue Schritte gegen Geldwäsche geplant
Bei der Geldwäsche kriminell erworbener Vermögen gehen die Täter nach Einschätzung der EU-Kommission immer raffinierter vor. Die Methoden zur Geldwäsche würden «immer ausgereifter», erklärte die Brüsseler Behörde am Donnerstag. Bis zum Juni 2004 will die Kommission deshalb einen Vorschlag für eine dritte Geldwäsche-Richtlinie vorlegen. Das geplante Gesetz soll sowohl Schiebereien international operierender Unternehmen als auch die Finanzierung terroristischer Aktivitäten unterbinden.
Die neue Richtlinie soll das EU-Recht an internationale Normen zur Ermittlung der «Identität der Kunden» anpassen, erklärte die Kommission. Dies sei ein wichtiges Instrument zur Bekämpfung der Geldwäsche, «wie die Vorgänge im kürzlich bekannt gewordenen Fall Parmalat gezeigt haben». Bei dem italienischen Milchkonzern klafft nach dubiosen Finanzgeschäften ein Bilanzloch von mehr als 14 Milliarden Euro. Die Behörde denkt auch an eine Bestimmung zum Schutz für Bankangestellte, die verdächtige Transaktionen melden.
Als eines von mehreren neuen Instrumenten schlägt die Kommission zudem erweiterte Möglichkeiten zur Beschlagnahme von Vermögen nach britischem Vorbild vor. Das Kommissionspapier fordert die EU-Staaten zudem auf, die Regeln zum Kampf gegen Geldwäsche auch in den Steueroasen auf ihrem Hoheitsgebiet durchzusetzen. Bekannte Finanzoasen sind die zu Großbritannien gehörenden Inseln im Ärmelkanal und die Kaiman-Inseln in der Karibik sowie die niederländischen Antillen. Die verschiedenen Aufsichtsbehörden sollten eng zusammenarbeiten, wenn Unternehmen ihre Geschäfte über Finanzplätze und Zweckgesellschaften abwickelten.
Bereits engagiert ist die Kommission beim Aufbau eines Frühwarnsystems für grenzüberschreitende Finanztranfers. «Terroristen und andere Kriminelle greifen für den internationalen Transfer illegaler Gelder häufig auf "Underground-Banking" und sonstige alternative Geldtransfersysteme zurück, bei denen die Geschäfte im Allgemeinen ohne schriftliche Unterlagen abgewickelt werden», betont die Brüsseler Behörde. Sie wünscht auch eine stärkere Konzentration der europäischen Polizeibehörde Europol auf diese Aufgaben.
Die Kommission lobte «erhebliche Anstrengungen zur Bekämpfung der Geldwäsche» im privaten Sektor. Die Mitgliedstaaten müssten dringend nachziehen: «Als notwendige Ergänzung sind nun weitere Maßnahmen von staatlicher Seite erforderlich», lautete die kaum verhohlene Kritik.