Was wird aus einer D-Mark Eintragung im Grundbuch?
Hypotheken, Grund- und Rentenschulden sind kraft Gesetz umgestellt worden
Mit der Verordnung über Grundpfandrechte in ausländischer Währung und in Euro vom 30. Oktober 1997 wurden die Voraussetzungen geschaffen, dass mit der Einführung des Euro am 1. Januar 1999 auch Hypotheken, Grund- und Rentenschulden sowie Reallasten in Euro begründet werden konnten.
Bereits seit dem 15. November 1997 können die Geldbeträge von Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden und Reallasten auch in einer Währung jedes EU-Mitgliedstaates sowie der USA und der Schweiz angegeben werden. Die Begründung von Grundpfandrechten oder Reallasten in der nationalen Währung eines EWU-Teilnehmerstaates wird allerdings nur noch bis zum 31. Dezember 2001 möglich sein.
Zum 1. Januar 2002 konnten Grundpfandrechte und Reallasten in D-Mark nicht mehr begründet werden, sondern nur noch in Euro. Zu diesem Zeitpunkt im Grundbuch eingetragene Grundpfandrechte in D-Mark werden kraft Gesetz auf Euro umgestellt. Eine Neuausfertigung von Urkunden ist nicht erforderlich. Viele Gemeinden werden die Grundbücher nach und nach und ohne Kosten für die Grundstückeigentümer korrigieren.