Umstellung der Kommunen auf Euro
Flächendeckend gut vorbereitet
Für den Zeitraum zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 31. Dezember 2001 ergaben sich durch die Währungsumstellung nur geringe praktische Auswirkungen für die Kommunen. Bis dahin blieb in den Kommunen die DM "Hauswährung" und somit die Basis für alle Geldgeschäfte, Rechnungsstellungen, Erklärungen und Bescheide. Gemäß dem Grundsatz "keine Behinderung, kein Zwang" waren die Städte, Gemeinden und Kreise seit 1999 jedoch in aller Regel in der Lage, Euro-Überweisungen und -Schecks anzunehmen und Euro-Rechnungen zu verarbeiten.
Schrittweise wurden auf Rechnungen und Gebührenbescheiden neben dem verbindlichen DM-Betrag nachrichtlich die Endsummen auch in Euro angegeben. Ebenso boten viele Kommunen Euro-Informationen für ihre Bürgerinnen und Bürger an, sei es über Informationsveranstaltungen, Telefon-Hotlines oder mittels Infofaltblättern, auf denen die einzelnen Umstellungsschritte der jeweiligen Kommune beschrieben waren.
Die Übergangszeit bis einschließlich 2001 wurde von den Kommunen dazu genutzt, ihre Satzungen nach und nach auf Euro umzustellen. Dies bezieht sich sowohl auf die rein redaktionelle Umstellung als auch auf gegebenenfalls notwendig werdende Glättungen von Signalbeträgen. Die Umstellung von Automaten, die mit Bargeld bedient werden können, kann dadurch erleichtert werden, dass diese durch Geräte mit Chipkartentechnik ersetzt werden.
Da die DM während der Übergangszeit die für das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen maßgebliche interne Verrechnungseinheit bleiben sollte, wurden auch die Kommunalhaushalte der Jahre 1999 bis einschließlich 2001 in DM aufgestellt und ausgeführt. Konkret bedeutete das, dass die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Jahres 2001 sowie die Finanzierungsdaten 2000 bis 2004 in DM ausgewiesen werden. Dies schloß nicht aus, dass einzelne Kommunen zusätzliche Euro-Angaben zu aggregierten Haushaltsdaten veröffentlichen wurden, um eine spätere Vergleichbarkeit der Haushaltsdaten zu erleichtern. Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan des Jahres 2002 einschließlich der für das Vorjahr ausgewiesenen Beträge (Haushaltsansatz Vorjahr, Ergebnis der Jahresrechnung des Vorjahres) sowie die Finanzierungsdaten 2001 bis 2005 werden in Euro ausgewiesen.
Der Vollzug des Haushaltes (Buchungs- und Rechnungsverkehr, Jahresabschluss) erfolgte bis einschließlich 2001 in DM. Zum 1. Januar 2002 ist das gesamte Kassen- und Rechnungswesen auf Euro umgestellt.
Kommunalverwaltungen
Der Vorbereitungsstand der Städte, Gemeinden und Kreise konnte flächendeckend als sehr gut bezeichnet werden. Auf Basis von - meist per Fragebogenabfrage erfolgten - Bestandsaufnahmen ist der jeweilige Handlungsbedarf in den Kommunen systematisch erfasst worden. Auf dieser Grundlage haben Städte, Gemeinden und Kreise Zeit- und Aktivitätenpläne in Form von "Regiebüchern" oder Maßnahmenkatalogen definiert, die den Zeit- und Handlungsfahrplan für die in der jeweiligen Kommune vor Ort zu tätigenden Euro-Umstellungen bis Ende 2001 bilden.
Die Regiebücher und Maßnahmenkataloge enthielten neben Angaben zu Grundsätzlichem (Termine, Währungskennzeichnung, Umrechnungskurs etc.) vor allem spezifische, auf die jeweilige Kommune bezogene Hinweise zum Verfahren in der Übergangszeit vom 1. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2001 für Bereiche wie Rechnungsentgegennahme, Umrechnungsregeln, Zahlungsanordnungen, Scheckverkehr, Nutzung der Geldkarte, Umgang mit Ausschreibungen sowie Vertragsgestaltung und nachrichtlicher Euro-Ausweis.
Die Regiebücher wurden zur Erleichterung des Projektcontrollings vielfach datenbankunterstützt geführt, so dass zum Teil noch fehlende Maßnahmen laufend ergänzt und aktualisiert werden konnten.
Da insgesamt ein Euro-freundliches Vorgehen in den kommunalen Verwaltungen angestrebt wurde, wurde dort, wo es sinnvoll und technisch möglich war, bereits vorher auf freiwilliger Basis auf Gebührenbescheiden neben dem rechtsverbindlichen Betrag nachrichtlich auch der Euro-Betrag (Endsumme) angegeben. Dies war in einer Vielzahl von Kommunen seit 1999 in Formularen, Bescheiden (insbesondere bei den Gewerbesteuer- und Grundbesitzabgabebescheiden) und Gehaltsmitteilungen der Mitarbeiter der Fall.
Während in der Vergangenheit die Bestandsaufnahme und Systematisierung des Handlungsbedarfs sowie die IT-Umstellung den Schwerpunkt der Umstellungsarbeiten in den Kommunen bildete, lag in den letzten Monaten vor der Bargeldeinführung der Fokus der Euro-Vorbereitungen in der Information der betroffenen Mitarbeiter und Bürger sowie der Vorbereitung für die Umstellung auf den baren Zahlungsverkehr in Euro ab 2002.
Kommunale Unternehmen
Der Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU) hat in seiner Broschüre "Der Euro kann kommen - Leitfaden für kommunale Unternehmen" (incl. CD-ROM; Mai 1998) neben der Darstellung der Rechtsgrundlagen und der zeitlichen Rahmenplanung den Mitgliedsunternehmen eine detaillierte Hilfestellung zur Vorbereitung des Euro-Projekts und zu themen-spezifischen Handlungsfeldern an die Hand gegeben. Es wurde dabei kein einheitliches Konzept vorgegeben; vielmehr wurden mehrere mögliche Strategien (Umstellung zum 1. Januar 1999, zum 1. Januar 2002 oder von Teilbereichen während der Übergangszeit) erläutert. Wichtige Handlungsfelder wie Vertrags-, Rechnungs-, Personal- und Meldewesen, aber auch EDV, Steuern, Zahlungsverkehr und Gesellschaftsrecht wurden im Einzelnen erläutert.