Umrechnung zwischen DM und Euro

Wie wird zwischen D-Mark und Euro umgerechnet?

Grundlage der Umrechnung zwischen D-Mark und Euro ist der unwiderrufliche Umrechnungskurs von 1 Euro = 1,95583 D-Mark. Alle Geldwerte werden mit diesem Faktor umgerechnet, Rundungen oder Kürzungen des sechsstelligen Kurses sind nicht erlaubt. Bei der Umrechnung von D-Mark in Euro wird der DM-Betrag durch den Euro-DM-Kurs geteilt. Erst das Rechenergebnis darf dann auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet werden.

Die Umrechnungsformel: DM-Betrag / 1,95583 = Euro-Betrag
Beispiel: 60 DM / 1,95583 = 30,6775 EUR

Zur Umrechnung eines Euro-Betrags in D-Mark wird der Euro-Betrag mit dem offiziellen Umrechnungskurs multipliziert.

Die Umrechnungsformel: Euro-Betrag x 1,95583 = DM-Betrag
Beispiel: 40 EUR * 1,95583 = 78,2332 DM

Erst das Rechenergebnis darf dann auf zwei Stellen nach dem Komma gerundet werden. Hier gelten die Regeln der kaufmännischen Rundung: Liegt das Resultat genau in der Mitte, wird der Betrag aufgerundet. Entscheidend ist die dritte Nachkommastelle. Bei Ergebnissen von 1, 2, 3 oder 4 in der dritten Nachkommastelle wird ab-, bei Ergebnissen von 5, 6, 7, 8 oder 9 wird aufgerundet.

Wird bei der Umrechnung von DM in Euro ein Betrag von 41,414642 EUR errechnet, so wird der Betrag auf 41,41 EUR gerundet.

Beispiel:
30,6775 EUR -> 30,68 EUR
78,2332 DM -> 78,23 DM

Wichtig: Inverse Kurse (1 DM = 0,511292 Euro) dürfen bei der Berechnung nicht verwendet werden, da dies zu Rundungsdifferenzen führen kann.

Rechtsgrundlagen: Die bei Umrechnungen zwischen dem Euro und den nationalen Währungen sowie zwischen den nationalen Währungen zu beachtenden Umrechnungs- und Rundungsregeln sind in den Artikeln 4 und 5 der Euro-Verordnung I festgelegt. Die mit sechs signifikanten Ziffern dargestellten Umrechnungskurse zwischen Euro und den nationalen Währungen wurden in der Euro-Verordnung III festgelegt. Das Ergebnis der Umrechnung ist nach den Rundungsregeln der Euro-Verordnung I zu runden. EG-Verordnungen sind in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar geltendes Recht.