Euro-Praktisch: Europafahne und Euro-Symbol im Briefkopf
Zum Verwechseln ähnlich: Betrugsversuche mit europäischen Symbolen
Ich habe in der letzten Woche einen Brief vom "Europäischen Kommissariat für Umweltschutz" erhalten. Dass ich den darin geforderten "Öko-Rückstellungsbeitrag" nicht bezahlt habe, verdanke ich den Warnungen der Medien vor diesem groß angelegten Betrugsversuch. Wie kann ich solche Gaunereien in Zukunft erkennen?
Dass Europa viel Geld kostet, ist heute regelmäßiger Bestandteil der politischen Debatte. Deshalb hat es wohl für viele zunächst plausibel gewirkt, als ihnen eine Art "europäischer Steuerbescheid" ins Haus flatterte. Das mit Europaflagge und Schriftzug der Europäischen Kommission versehene Schreiben, in dem ein betrügerischer Verein einen "Öko-Rückstellungsbeitrag" in Höhe von 30 Euro oder 58,85 DM einforderte, hat viele verwirrt, zum Glück aber auch misstrauisch gemacht.
Kurz darauf ermittelte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Verdachts auf Betrug oder versuchten Betrug. Den Tätern ist ihr "Coup" gehörig mißlungen: Zum Zeitpunkt des behördlichen Zugriff auf die Konten des "Kommissariats für Umweltschutz" waren noch keine Zahlungen durch Bürger eingegangen. Der Plan war wohl doch zu kühn: Die Europäische Union darf nämlich gar keine Steuern bei den Bürgern der Mitgliedstaaten direkt einfordern. Ihr fehlt dafür die nötige "Vollzugskompetenz". Die laut ihrer vorläufigen Haushaltssplanung 85,6 Milliarden Euro, die die EU 1999 ausgeben wird, werden ihr von den Finanzministern der Mitgliedstaaten ganz einfach überwiesen. Über die Höhe dieser "Eigenmittel" der Europäische Union entscheiden die Mitgliedstaaten im EU-Ministerrat einstimmig. Auch das Europäische Parlament redet beim EU-Budget mit.
Tatsächlich sieht der EG-Vertrag die Möglichkeit der Einführung einer europäischen Ökosteuer in Form einer Energiesteuer vor. Hierfür wäre ein einstimmiger Beschluß des EU-Ministerrats erforderlich. Falls sich der Ministerrat auf eine solche Steuer einigen sollte, würden deshalb trotzdem keine europäischen Finanzämter gebaut. Die Veranlagung der Bürger und Unternehmen würde auch in diesem Fall über die nationalen Finanzbehörden erfolgen.
Übrigens: Schon die Verwendung der Europäischen Flagge im Schreiben des "Kommissariats für Umweltschutz" war so nicht zulässig. Die europäischen Symbole dürfen außerhalb der europäischen Institutionen nur verwendet werden, wenn dadurch nicht der Eindruck entsteht, daß der Absender oder Autor im Namen oder im Auftrag der Europäischen Union handelt. Wer die Europafahne in Anzeigen, Broschüren oder Briefköpfen verwenden will, sollte diese Regel streng beachten und sich im Zweifel bei der Europäischen Kommission (Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, Unter den Linden 78, 10117 Berlin) informieren.