Der Euro und die deutsche Politik
Warum keine Volksabstimmung? Grundgesetz beachtet?
Die Entscheidung zur Ratifizierung des in Maastricht geschlossenen Vertrages über die Europäische Union und damit zur Einführung des Euro in Deutschland erfolgte nach den Vorgaben des Grundgesetzes durch den Bundesrat und den Bundestag. Volksabstimmungen zu politischen Einzelfragen sieht das Grundgesetz nicht vor, die Durchführung eines solchen Referundums war schon deshalb in Deutschland nicht möglich.
Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei Urteilen die Konformität des Vertrages von Maastricht und der darin vorgesehenen Wirtschafts- und Währungsunion mit dem Grundgesetz bestätigt. Ein einseitiger Ausstieg Deutschlands oder eines anderen Landes aus dem Vertrag über die Europäische Union ist nicht möglich.
Einen Migrationsdruck aus unseren europäischen Partnerländern in Richtung Deutschland wird der Euro nicht auslösen. Besondere Subventionen für strukturell benachteiligte Regionen in der Euro-Zone, die potentiell den Nettozahler Deutschland im besonderen Maße fordern würden, sind nicht vorgesehen.