Was wird aus dem Lombardsatz?
Spitzenrefinanzierungsfazilität der EZB ersetzt Lombardsatz
Das Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz (DÜG) ermächtigt die Bundesregierung, im Wege der Rechtsverordnung Bezugnahmen auf den Lombardsatz der Deutschen Bundesbank durch eine Bezugnahme auf den entsprechenden Zinssatz der Europäischen Zentralbank zu ersetzen.
Dies ist durch die Lombardsatz-Überleitungs-Verordnung (LombardV) vom 18. Dezember 1998 geschehen, in der der Lombardsatz durch den Zinssatz der Spitzenrefinanzierungsfazilität der Europäischen Zentralbank (SRF-Satz) ersetzt wurde.