Fünftes Euro-Einführungsgesetz: Umstellung in Land- und Forstwirtschaft
In der Regel wird im Verhältnis 2 D-Mark gleich 1 Euro umgestellt
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) hat das "Gesetz zur Umstellung im land- und forstwirtschaftlichen Bereich auf Euro" vorgelegt, das am 1. Januar 2002 in Kraft getreten ist. Gebühren und Kosten sollen in der Regel auf glatte Euro-Beträge lauten, im Verhältnis 2 D-Mark gleich 1 Euro umgerechnet werden und zu keiner Mehrbelastung führen.
Der Entwurf enthält in erster Linie nebenstrafrechtliche Regelungen zur Umstellung von Bußgeldvorschriften von DM auf Euro im Verhältnis 2 : 1. Von einer Umstellung weiterer Vorschriften, zum Beispiel in Gebührenverordnungen oder in Bezug auf Beiträge zu gesetzlichen Fonds, wurde weitgehend abgesehen. In diesen Fällen ist eine centgenaue Umrechnung von DM auf Euro vorzunehmen. Die bislang nicht ausdrücklich umgestellten Vorschriften sollen später jeweils zum fachlich gebotenen Zeitpunkt auf geglättete Euro-Beträge umgestellt werden.