Elftes Euro-Einführungsgesetz: Soldatenrechtliche Vorschriften

Die vorgesehen Glättungen orientieren sich am Beamtenversorgungsgesetz und Sozialgesetzbuch

Umstellung soldatenversorgungsrechtlicher und anderer Vorschriften von Deutschen Mark auf Euro im Wege der Glättung, bei der durchgehend eine Rundung durch Neufestsetzung auf volle 1 oder 10 Euro vorgenommen wird. Die in Euro angegebenen neuen Beträge weichen nicht mehr als nötig von dem DM-Wert ab.

In diesem Artikelgesetz werden zum 1. Januar 2002 das

- Soldatenversorgungsgesetz (SVG)
- die Soldatenversorgungs-Übergangsverordung (SVÜV)
- die Wehrdisziplinarordnung (WDO)
- das Zivildienstgesetz und
- die Mutterschutzverordnung für Soldatinnen

auf Euro umgestellt.

Die geglätteten Grenzbeträge und Schwellenwerte im Soldatenversorgungsgesetz und in den anderen Vorschriften orientieren sich an den vorgesehen Glättungen im Beamtenversorgungsgesetz und im Sozialgesetzbuch. Die Umstellung von Deutsche Mark auf Euro im Wege dieser Glättung wird im Gesetz durchgehend auf volle 1 bzw. 10 Euro neu festgesetzt. Gleichzeitig wird eine Vorschrift im Zivildienstgesetz entsprechend der Regelung für wehrpflichtige Soldaten angepasst.





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