Gesetz zur Umstellung im Lastenausgleich
Euro-Umstellung der Vorschriften des Lastenausgleichsgesetzes und seiner Nebengesetze
Das Bundeskabinett hat am 20. Dezember 2000 den Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Umstellung auf Euro-Beträge im Lastenausgleich und zur Anpassung der LAG-Vorschriften (LAG-Euro-Umstellungs- und Anpassungsgesetz - LAG-EUAnpG) verabschiedet. Die zuständigen Fachausschüsse des Deutschen Bundestages haben Anfang April 2001 dem Gesetzentwurf im Rahmen der ersten Lesung zugestimmt, nachdem der Bundesrat im Februar 2001 keine Einwendungen gegen den Entwurf erhoben hatte (BT-Drs. 14/5440). Das Gesetz ist am 1. Januar 2002 in Kraft getreten.
Das Gesetz umfasst 14 Artikel. Er zielt auf die Umstellung der einschlägigen Vorschriften des Lastenausgleichsgesetzes, seiner Nebengesetze und der einschlägigen Verordnungen im Zuge der vollen Einführung des Euro ab dem 1. Januar 2002. Ferner wird im Zuge der Euro-Einführung die verwaltungsmäßige Durchführung des Lastenausgleichs, die im Wesentlichen bei den Bundesländern liegt, deutlich vereinfacht und erleichtert. Umstellungsbedingte Nachteile für die betroffenen Bürger sollen vermieden werden.