Die Wirtschafts- und Währungsunion im Vertrag über die Europäische Union
Die Grundregeln der Währungsunion haben Verfassungsrang
Die wichtigsten Eckpunkte für die Einführung der gemeinsamen Währung sind im Vertrag von Maastricht festgeschrieben. Auf dem EU-Gipfel in Madrid hat man sich auf den den Namen "Euro" verständigt. In zwei Verordnungen werden die währungstechnischen und die flankierenden Maßnahmen der Euro-Einführung geregelt. In einer dritten Verordnung sind die Wechselkurse der 12 Teilnehmerwährungen zum Euro fixiert.
Ende der achtziger Jahre wurde ein neuerlicher Anlauf zur Schaffung einer europäischen Währungsunion gemacht. Einen wesentlichen Anstoß hierfür gab die erfolgreiche Verwirklichung des EU-Binnenmarktes. Wesentlich waren aber auch die schlechten Erfahrungen, die in Europa in den siebziger und achtziger Jahren mit einer in vielen Staaten lockeren Geldpolitik und steigender Staatsverschuldung gemacht wurden. Anfang der neunziger Jahre war ein umfassender Konsenz im Hinblick auf eine stabilitätsgerechte Geld- und Finanzpolitik erreicht. Die Ende 1991 in Maastricht getroffene Entscheidung, die Währungsunion in einem konkret vorgegebenen Zeitplan bis spätestens 1999 zu verwirklichen, war der nächste Schritt.
Der Weg zur Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWU) wurde bereits 1992 im Vertrag über die Europäische Union festgeschrieben. Die Bestimmungen zur Wirtschafts- und Währungsunion sind Teil des in Maastricht geänderten Vertrags zur Europäischen Gemeinschaft. Herzstück der europäischen Währungsunion ist die Europäische Zentralbank (EZB). Ihr Sitz ist Frankfurt. Die EZB ist von Weisungen der Regierungen der Mitgliedstaaten oder zentraler Instanzen unabhängig und dem Ziel der Geldwertstabilität verpflichtet. Mitglied der Währungsunion können nur Länder werden, die über eine stabile Währung verfügen und strenge Grundsätze der Haushaltsdisziplin beachten.
Die wichtigsten Eckpunkte für die Einführung der gemeinsamen Währung sind in dem Titel VI des Vertrags von Maastricht (Titel VII im Vertrag von Amsterdam geregelt. Auf der Grundlage dieser Vertragsbestimmungen legte der Europäische Rat in Madrid im Dezember 1995 den allgemeinen Rahmen – Zeitplan, Maßnahmen und Zuständigkeiten auf EU-Ebene – fest. Hier hat man sich auch auf den Namen "Euro" für die gemeinsame Währung verständigt.