Im Jahr 2000 stimmten 53,1 Prozent der Dänen gegen die Euro-Einführung
Dänemark ist durch das EWS II mit dem Euro verbunden
In Dänemark blieibt weiterhin die Dänische Krone alleiniges gesetzliches Zahlungsmittel. Am 28. September 2000 stimmten 53,1 Prozent der Dänen gegen die Einführung des Euro. Dänemark bleibt im Bereich der Währungspolitik eigenständig, die dänische Nationalbank ist weiter zuständig für die Geldpolitik in Dänemark.
Trotz dieser Ablehnung der Dänen bleibt Dänemark weiterhin Mitglied im Europäischen Währungssystem (EWS II). Bereits seit Beginn des EWS II am 1. Januar 1999 nimmt die Dänische Krone mit der engsten Wechselkursbandbreite von 2,25 Prozent am EWS II teil. Damit darf die dänische Währung nur maximal 2,25 Prozent gegenüber dem Euro schwanken.
Das Recht über den Zeitpunkt des Beitritts zur Währungsunion selbst entscheiden zu können, hatte die dänische Regierung in der ersten Hälfte der neunziger Jahre ausgehandelt. Denn der Vertrag von Maastricht wurde zunächst von einer knappen Mehrheit der Dänen 1992 in einer Volksabstimmung abgelehnt (50,7 Prozent stimmten dagegen). Erst mit der vertraglichen Zusicherung, nicht von Beginn an Mitglied der Währungsunion sein zu müssen, stimmte die Mehrheit der Dänen dem Vertrag zu (56,7 Prozent).
Gemäß Artikel 2 des Protokolls des EG-Vertrags (Protokoll Nr. 12 im Anhang zum EG-Vertrag) wird Dänemark als ein Land behandelt, für das eine Ausnahmeregelung gilt. Dänemark hatte bei der Auswahl der Teilnehmerländer im Mai 1998 zwar alle für die Teilnahme notwendigen Konvergenzkriterien erfüllt, berief sich aber auf diese "opting-out-Klausel".
Auch für eine spätere Teilnahme muss Dänemark alle Konvergenzkriterien erfüllen. Die Prüfung der Aufnahmekriterien erfolgt mindestens einmal alle zwei Jahre oder auf Antrag Dänemarks.