Der Euro und die EU-Erweiterung
Kein Automatismus der Euro-Einführung
Von allen neuen Mitgliedstaaten wird erwartet, dass sie den Euro zu gegebener Zeit einführen, wenn sie die im EG-Vertrag festgelegten Bedingungen erfüllen. Zu diesen Bedingungen zählt eine Beurteilung der Dauerhaftigkeit des erreichten Grads an nominaler Konvergenz. Gemäß Artikel 121 Absatz 1 des EG-Vertrags wird diese Prüfung auch den Stand und die Entwicklung der Leistungsbilanz sowie die Entwicklung der Lohnstückkosten und anderer Preisindizes berücksichtigen. Wie in der Vergangenheit wird diese Prüfung von Fall zu Fall vorgenommen werden und wird der besonderen Situation jedes Landes Rechnung tragen müssen.
Die Beurteilung sollte auf dem Grundsatz der Gleichbehandlung mit den jetzigen Mitgliedstaaten beruhen. Daher werden für die neuen Mitgliedstaaten keine zusätzlichen Kriterien für die Einführung des Euro festgelegt werden. Gleichzeitig wird es keine Lockerung der im EG-Vertrag genannten Kriterien, einschließlich der Dauerhaftigkeit der nominalen Konvergenz, geben. Im Hinblick auf die Wechselkursstabilität lautet das Kriterium, dass ein Mitgliedstaat vor der Konvergenzprüfung mindestens zwei Jahre ohne starke Spannungen am WKM II teilgenommen haben muss, insbesondere ohne Abwertung gegenüber dem Euro. Die Prüfung der Wechselkursstabilität gegenüber dem Euro wird sich darauf konzentrieren, ob der Wechselkurs in der Nähe des Leitkurses gelegen hat, aber auch Faktoren berücksichtigen, die zu einer Aufwertung geführt haben könnten. Dies steht im Einklang mit der Handhabung in der Vergangenheit. In diesem Zusammenhang wird die Schwankungsbandbreite im WKM II die Beurteilung der Wechselkursstabilität nicht beeinflussen. Darüber hinaus wird die Frage, ob „starke Spannungen“ vorliegen, im Allgemeinen geprüft, indem die Abweichung der Wechselkurse von den WKM-II-Leitkursen gegenüber dem Euro untersucht wird, Indikatoren wie die Entwicklung der Zinsdifferenzen im kurzfristigen Bereich gegenüber dem Euro-Währungsgebiet herangezogen werden und die Rolle von Devisenmarktinterventionen berücksichtigt wird.
Wechselkurspolitik vor dem Euro-Beitritt
Mit dem Beitritt zur Europäischen Union sind neue Mitgliedstaaten verpflichtet, ihre Wechselkurspolitik als Angelegenheit von gemeinsamem Interesse zu behandeln und Preisstabilität als das vorrangige Ziel der Geldpolitik anzustreben. Darüber hinaus wird die Wirtschaftspolitik dieser Länder innerhalb des politischen Rahmens der EU einer Reihe von multilateralen Überwachungsverfahren unterliegen. Abgesehen von diesen Verpflichtungen, die im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EG-Vertrag) festgelegt sind, fällt die Wahl der geld- und wechselkurspolitischen Strategie nach dem EU-Beitritt jedoch in erster Linie in die Verantwortung und Kompetenz des jeweiligen Mitgliedstaats.
Alle zehn neuen Mitgliedstaaten der Erweiterungsrunde von 2004 traten der Europäischen Union mit einer Ausnahmeregelung bei. Das bedeutet, dass sie, obwohl sie den Euro nicht sofort einführen, verpflichtet sind, bei Erfüllung der im EG-Vertrag festgelegten Konvergenzkriterien die Einführung des Euro anzustreben. Der Vertrag sieht vor, dass neue Mitgliedstaaten (a) nach dem EU-Beitritt früher oder später am Wechselkursmechanismus II (WKM II) teilnehmen und (b) den Euro einführen, wenn entschieden ist, dass sie die Konvergenzkriterien des Maastricht-Vertrags erfüllen.
Eine einseitige Einführung der gemeinsamen Währung durch eine „Euroisierung“ außerhalb des im EG-Vertrag festgelegten Rahmens würde den wirtschaftlichen Überlegungen, die der Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) zugrunde liegen, widersprechen. Die WWU sieht die Einführung des Euro als letzten Schritt eines strukturierten Konvergenzprozesses innerhalb eines multilateralen Rahmens vor. Die im EG-Vertrag vorgesehenen Stufen der Euro-Einführung können daher nicht mittels einer einseitigen „Euroisierung“ umgangen werden.
Da die beitretenden Staaten in ihrer Wirtschaftsstruktur, ihrem Wechselkursregime und ihrem geldpolitischen System sowie hinsichtlich des bereits erreichten Grads an nominaler und realer Konvergenz große Unterschiede aufweisen, gibt es keinen einheitlichen, für alle gleichermaßen empfehlenswerten Weg in Richtung WKM II und Euro-Einführung. Anzumerken ist, dass es auch für die jetzigen Mitgliedstaaten des Euro-Währungsgebiets keinen solchen einheitlichen Weg gab. Daher werden während des Prozesses, der der Euro-Einführung vorangeht, die Gegebenheiten und die Strategien eines Landes jeweils von Fall zu Fall beurteilt werden. In diesem Zusammenhang kann der EZB-Rat einzelnen Ländern spezifische Empfehlungen aussprechen. Wie schon in der Vergangenheit wird während des gesamten währungspolitischen Integrationsprozesses weiterhin der Grundsatz der Gleichbehandlung gelten.
Staatsverschuldung verzögert Euro-Einführung bei Beitrittsländern
Bis zur Einführung des Euro in den Beitrittsländern werden bei den meisten noch mehrere Jahre vergehen. Tschechien rechnet erst Ende des Jahrzehnts mit dem Start der Gemeinschaftswährung. Immerhin müssen die zehn Neuen, deren Wirtschaftskraft gegenwärtig etwa sechs Prozent des gesamten Eurolandes ausmacht, die «Maastrichter Konvergenzkriterien» erfüllen und so wirtschaftliche Stabilität beweisen. Hauptproblem der meisten Beitrittsländer ist die Staatsverschuldung.
In Polen lautet das Motto «Euro-Einführung so schnell wie möglich». Aus diesem Grund kommt auch den ehrgeizigen Sparplänen eine große Rolle zu. In Ungarn und Tschechien müssen die Menschen länger auf den Euro warten: Die Regierung in Prag rechnete dort mit einer Einführung 2007, wegen der Staatsschulden verzögert sich der Termin um mindestens zwei bis drei Jahre. In Ungarn war die Euro-Einführung für 2008 geplant, doch das hohe Haushaltsdefizit vom vergangenen Jahr (5,6 Prozent des BIP) kam dazwischen. Die Maastricht-Marke von 3 Prozent wollte Ungarn 2006 erreichen - ob das zu schaffen ist, will niemand voraussagen. Die Inflationsrate lag 2003 bei 5,5 Prozent. Bedingt durch Steuer- und Abgabenerhöhungen, steigende Energiepreise sowie den witterungsbedingten Rückgang der Lebensmittelproduktion lag die Inflation im Jahr 2007 bei 8,0 Prozent. Die Hürde liegt derzeit bei 2,7 Prozent (auf Basis Jahresdurchschnitt 2003).
Die Slowakei wollte 2008 dabei sein. «Nicht später als die Nachbarländer» hieß es in Bratislava. Zum 1.Januar 2009 führte die Slowakei als 16 Land den Euro als Zahlungsmittel ein.
Weniger Probleme mit dem Euro-Start dürfte es in den baltischen Staaten geben. Die Haushalts- und Inflationsdaten liegen auf niedrigem Niveau. Litauen plante 2007 den Euro einzuführen, Estland gab sogar das Zieldatum 2006 an. Allerdings verzögert sich momentan die Einführung der neuen Währung in den beiden Ländern.
Malta führte die Gemeinschaftswährung 2008 ein. Doch auch hier ist die Verschuldung das größte Problem: Das Etatdefizit lag 2003 mit 9,7 Prozent drei mal höher als Maastricht erlaubt. Im Dezember 2008 betrug die jährliche Inflationsrate in Malta fünf Prozent. Seit 1. Januar 2008 ist der Euro gesetzliches Zahlungsmittel in Malta.
In Zypern ist der Euro ebenfalls seit Januar 2008 Zahlungsmittel. Der Regierung ist es durch konsequente Finanzpolitik gelungen, den Staatshaushalt zu konsolidieren und das gesamtstaatliche Defizit zurückzuführen. Der Euro konnte daher zum 1.Januar 2008 problemlos eingeführt werden. Nach Angaben des zyprischen Finanzministeriums betrug der Haushaltsüberschuss 2007 3,3 Prozent des BIP.