Euro-Medaillen: Unsaubere Verkaufspraktiken
Euro-Stücke, die vor dem 17. Dezember 2001 verkauft wurden, sind keine echten Münzen
Euro-Münzen waren für Verbraucher und Sammler frühestens am 17. Dezember 2001 erhältlich. Vorher hat es keinerlei Euro-Scheine und -Münzen gegeben. Alle Euro-Stücke, die vor dem 17. Dezember 2001 verkauft wurden, waren keine echten Münzen, sondern nur "Medaillen". Während eine Münze als gesetzliches Zahlungmittel gilt oder zumindest einmal gegolten hat, sind Medaillen reine Sammlerstücke. Mit einem "10-Euro-Stück", das irgendein Münzkontor in den neunziger Jahren geprägt hat, kann man nicht bezahlen. Wer echte Euro-Sammlermünzen erwerben wollte, mußte sich bis zum Start der Bargeldeinführung gedulden. Neben dem "normalen" Umlaufgeld gibt es nämlich auch in der Euro-Währung Gedenkmünzen.
Einige private Anbieter haben in den Jahren vor dem Beginn der Währungsunion mit zum Teil aggressiven Verkaufsstrategien versucht, Euro-Medaillen zu vertreiben. Dabei wurde der Eindruck erweckt, es handele sich um "offizielle" Euro-Münzen, die ab dem Jahr 2002 gesetzliches Zahlungsmittel sind. Tatsächlich erwarben die Käufer dieser Prägungen lediglich Medaillen. Medaillen sind im Gegensatz zu "echten" Münzen nur Schaumünzen, die zur Erinnerung an eine Person, ein Ereignis oder zur Auszeichnung dienen.
Derartige Verkaufspraktiken waren, wenn nicht gesetzwidrig, so zumindest sehr unseriös. Das Problem: Die Euro-Münzen waren lange nicht gegen Nachahmung geschützt. Nach der deutschen Medaillenverordnung durfte zwar niemand auf eine Medaille die Worte "Deutsche Mark" oder Münzbilder wie den deutschen Bundesadler prägen, die ei-ne Verwechslung mit einer echten DM-Münze möglich machen. Das Prägen des Begriffs "Euro" und die für die Euro-Münzen vorgesehenen Münzbilder war jedoch nicht auf die gleiche Weise geschützt.
Um Verbraucher vor Verwechslungen von Euro-Medaillen und Euro-Münzen zu schützen, hat der deutsche Gesetzgeber mit einer Änderung des Münzgesetzes und der Medaillenverordnung reagiert. Seit Mitte 1998 sind Euro-Münzen gegen Nachahmung geschützt. Wer den Begriff "Euro" oder die Münzbilder der neuen Zahlungsmittel verwendet, macht sich strafbar.