Die Euro-Münzen aus Luxemburg
Erbgroßherzog Prinz Henri
In Luxemburg hat laut Artikel 39 der Verfassung der Großherzog das gesetzliche Münzrecht. Im entsprechenden Kommuniqué heißt es: „Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Luxemburg beschlossen, dass auf der nationalen Seite der Euro-Münzen das Bildnis des Leutnants des Großherzogs, eines Stellvertreters seiner Königlichen Hoheit des Erbgroßherzogs Prinz Henri dargestellt werden soll“.
Die Münzen sind mit dem Ausgabejahr und der luxemburgischen Landesbezeichnung „Letzebuerg“ versehen. Der Entwurf wurde nach einer „vom Herrscherhaus und der Regierung einvernehmlich getroffenen Entscheidung“ von Yvette Gastauer-Claire ausgeführt.