Wie wurde über die Münz-Stückelung entschieden?
Eine 5-Euro-Münze wäre zu "wertig" gewesen
In den einzelnen Mitgliedstaaten der Europäischen Union waren in der Regel rund 7 unterschiedliche Münzwerte im Umlauf. Die Anzahl der Münzen belief sich auf 5 in Belgien und Luxemburg, 6 in den Niederlanden, 7 in Dänemark, Griechenland, Irland, Portugal und im Vereinigten Königreich, 8 in Deutschland sowie 9 in Frankreich und Spanien.
In Anlehnung an diese bewährte Praxis schlugen die Münzdirektoren der Mitgliedstaaten eine achtteilige Münzserie vor: 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Cent sowie 1 und 2 Euro. Diese Stückelung macht besonders kleinere Bargeldzahlungen einfach.
Die Emission einer 5-Euro-Münze wurde erwogen. Der Plan wurde aber wieder verworfen. Eine 5-Euro-Münze wäre sehr "wertig" gewesen - in D-Mark umgerechnet ergibt sich ein Betrag von 9,78. In Deutschland gab es im regulären Zahlungsverkehr keine Münzen mit einem solch hohen Wert. Lediglich die Gedenkmünzen besaßen einen Wert von 10 D-Mark. Man zog deshalb die Herausgabe eines 5-Euro-Scheines vor. Der Beschluss über die Stückelung der Euro-Münzen wurde am 3. Mai 1998 mit Erlass der Verordnung (EG) Nr. 975/98 des Rates "über die Stückelungen und technischen Merkmale der für den Umlauf bestimmten Euro-Münzen" formell gefasst.
Bereits im Jahr 1991 wurde auf Initiative der Münzdirektoren der Mitgliedstaaten eine informelle Arbeitsgruppe eingesetzt, die die technischen Anforderungen an die Münzen der zukünftigen einheitlichen Währung untersuchen sollte. Im Februar 1994 wurde die Arbeitsgruppe der Münzdirektoren vom Rat Wirtschaft und Finanzen beauftragt, die technischen Aspekte zu prüfen und die Probleme aufzuzeigen, die gelöst werden müssen, um die zukünftigen europäischen Münzen erfolgreich herzustellen und in Umlauf zu bringen.
Technisch wurde die Frage der Stückelungen der Münzen von der Arbeitsgruppe der Münzdirektoren aufgrund einer Analyse der nationalen Praktiken und des Bedarfs rasch entschieden. Es galt ein Gleichgewicht zu finden zwischen einer zu reichen Vielfalt, die die Erkennung einzelner Münzen erschwert, und einer zu beschränkten Zahl verschiedener Münzen, um auch kleinere Bargeldzahlungen so einfach wie möglich zu gestalten.
Für neue Entscheidungen zur Stückelung der Cent-Münzen ist der EU-Ministerrat zuständig. Dies ergibt sich aus Artikel 106 des EG-Vertrags. «Die Mitgliedstaaten haben das Recht zur Ausgabe von Münzen», heißt es darin. Der Rat dürfe aber Maßnahmen erlassen, «um die Stückelung und die technischen Merkmale aller für den Umlauf bestimmten Münzen so weit zu harmonisieren, wie dies für deren reibungslosen Umlauf innerhalb der Gemeinschaft erforderlich ist.»
Im Gegensatz zu den Münzen ist für die Aufteilung der Euro-Scheine die Europäische Zentralbank (EZB) zuständig. Auch die Menge der von den Staaten hergestellten Münzen bedarf der Genehmigung durch die EZB.
Bereits 1991 und damit mehr als zehn Jahre vor Einführung des Euro-Bargeldes wurde erstmals über die Stückelung diskutiert. Dann entschied sich der Ministerrat für eine achtteilige Münzserie, erklärt die EZB. Auch Finnland stimmte damals für die Münzserie, regelte aber gleichzeitig mit einem nationalen Gesetz das Runden von Cent-Beträgen im Bargeldverkehr. Dadurch ist in Finnland die Ein-Cent-Münze zwar offizielles Zahlungsmittel - praktisch aber nur von Sammlern begehrt.