Überschüsse im Haushalt der EU

Was geschieht mit EU-Fördergeldern, die nicht genutzt wurden?


Die Ausgaben der Europäischen Union erfolgen nach dem „Grundsatz der Jährlichkeit". Das bedeutet, dass für bestimmte Zwecke bewilligte Gelder verfallen, wenn sie bis zum Ende des Jahres nicht verwendet werden.

Nur in Ausnahmefällen ist eine Übertragung in das nächste Jahr möglich. Das ist zum Beispiel dann der Fall, wenn bewilligte Gelder noch nicht ausgezahlt wurden. Diese können dann ausnahmsweise bis Ende März ausgezahlt werden. Auch bei mehrstufigen Zahlungen, wenn nur noch ein kleiner Teil der Gesamtausgaben auf das nächste Jahr übertragen werden soll, ist eine Abweichung vom Prinzip der Jährlichkeit möglich. Einen Sonderfall bilden neue rechtliche Regeln, die Zahlungen zur Folge haben. Wird eine solche Neuregelung erst im letzten Quartal eines Jahres erlassen, können dafür Gelder jenen Jahres verwendet werden. Rechtliche Grundlage der Haushaltspolitik ist die Verordnung 1605/2002 sowie die dazugehörigen Durchführungsverordnungen.

Neben der Jährlichkeit gilt „Spezialität"als einer der Grundsätze der EU-Haushaltspolitik. Das bedeutet, dass Gelder nur für den im Voraus bestimmten Zweck eingesetzt werden können. Für die Kommission und weitere EU-Institutionen gibt es jeweils einen Einzelplan, der sich wiederum in Titel und Artikel unterteilt. Dadurch ist detailliert festgelegt, wofür die vorhandenen Gelder verwendet werden dürfen. Innerhalb der Einzelpositionen sind nur geringe Verschiebungen möglich. In der Regel dürfen 10 Prozent von einem Titel auf einen anderen übertragen werden, ebenso dürfen meist 10 Prozent zwischen einzelnen Artikeln verschoben werden. Möchte die Kommission einen höheren Betrag umwidmen, muss sie ein spezielles Verfahren einleiten. Über ihren Antrag entscheidet, nach Anhörung des Europäischen Parlaments, der Rat mit qualifizierter Mehrheit. Dafür hat der Rat, außer in dringlichen Fällen, sechs Wochen Zeit. Fasst der Rat in dieser Zeit keinen Beschluss, gelten die Mittelübertragungen als genehmigt.

Wird eine solche Mittelumwidmung nicht rechtzeitig durchgeführt, können am Ende des Jahres Gelder verfallen. Sie werden dann als „Überschuss" in den Haushalt des nächsten Jahres eingestellt. Das Geld steht dann nicht für den ursprünglichen Zweck zur Verfügung, sondern wird allgemein als Einnahme gebucht.

Für das Jahr 2007 wurden insgesamt 1.847 Millionen Euro aus dem Kommissionshaushalt des Vorjahres übertragen. Dadurch sinkt der Gesamtfinanzbedarf und die Mitgliedstaaten der Union können ihre Einzahlungen in den EU-Haushalt entsprechend reduzieren. Von dieser Einsparung profitieren alle EU-Mitglieder, Nettozahler ebenso wie Nettoemfänger.

Weitere Informationen:

Hier finden Sie den EU-Haushaltsplan online