Austritt eines Mitgliedslandes
Kann man Ungarn aus der EU "rauswerfen"?
Die Europäische Kommission beobachtet die Situation in Ungarn sehr genau. Es ist ihre Aufgabe, die Rechtsstaatlichkeit als Grundwert der Union zu garantieren und für die Achtung des Rechts, der Werte und der Grundsätze der EU zu sorgen nimmt die Europäische Kommission sehr ernst. So hat der Europäische Gerichtshof einer Klage der Europäischen Kommission gegen Ungarn stattgegeben und bestätigt, dass Ungarn, Polen und die Tschechische Republik mit Ihrer Weigerung, an der Umverteilung von Asylsuchenden teilzunehmen, gegen EU-Recht verstoßen haben.
Die Europäische Union kann mit einer „Suspendierung der EU-Mitgliedschaft" reagieren, wenn ein EU-Land nachhaltig gegen wichtige Verpflichtungen verstößt. Ungarn könnte dann seit Stimmrecht im Rat der Europäischen Union verlieren und dürfte nicht mehr über Gesetze und die Vergabe von EU-Geldern mitentscheiden. Grundlage dafür ist Art. 7 des EU-Vertrags. Das Rechtsstaatsverfahren nach Artikel 7 des EU-Vertrags läuft seit September 2018 gegen Ungarn.
Das Europäische Parlament forderte den Rat der Europäischen Union auf zu überprüfen, ob Ungarn die Grundwerte der Europäischen Union verletzt. Die ungarische Regierung hatte im September und Dezember 2019 Möglichkeit sich zu den Vorwürfen zu äußern. Jetzt liegt es am Europäischen Rat, also den Staats- und Regierungschefs der EU-Länder einstimmig zu entscheiden, dass Ungarn die Werte der Europäischen Union verletzt. Bislang kam es noch zu keiner Einigung im Europäischen Rat. Erst danach kann darüber abgestimmt werden, welche Stimmrechte Ungarn abgeben müsste.
Regelungen für einen echten "Rausschmiss" aus der EU gibt es aber nicht.