Agenda 2000

Das "Berliner Paket" vom 25. März 1999

Mit dem "Berliner Paket" zur Agenda 2000 vom 25. März 1999 wurde eine der umfassendsten Reformen beschlossen, die die EU jemals in ihrer Geschichte unternommen hat. Ihr Finanzvolumen beläuft sich auf rund 750 Milliarden Euro. Das Paket umfasst einen Finanzrahmen bis 2006, tiefgreifende Reformen der Gemeinsamen Agrar- und Strukturpolitik sowie Änderungen des Systems der Finanzierung der EU. Dabei wurde der finanziellen Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten stärker Rechnung getragen. Für Deutschland konnten Entlastungen erreicht werden. Die Einigung war die Voraussetzung für die Weiterführung der Strukturpolitik und sollte den Weg zur Erweiterung der Europäischen Union eben.

Reformen der Agrarpolitik
Die in Berlin verabschiedete "Agenda 2000" umfaßte die bis dahin weitreichendste Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik. Auch angesichts der Liberalisierung des Welthandels war es unumgänglich geworden, die EU-Garantiepreise für landwirtschaftliche Erzeugnisse an das Weltmarktniveau heranzuführen. Dieser Prozess wurde durch Direktzahlungen an die Landwirte erleichtert. Zu den zentralen Elementen des Reformpakets gehörte der Ausbau der Politik für den ländlichen Raum einschließlich der verbesserten Förderung umweltverträglicher Bewirtschaftung.

Die Agrarausgaben wurden real auf durchschnittlich 40,5 Milliarden Euro pro Jahr für Marktmaßnahmen sowie rund 13 Milliarden Euro für ländliche Entwicklung begrenzt. Dies bedeutete, dass die Agrarausgaben auf dem Niveau von 1999 stabilisiert werden konnten.

 

Mit der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik im Rahmen der Agenda 2000 wurden die Reformen von 1992 vertieft und erweitert. Die Preisstützungen der landwirtschaftlichen Produkte wurden durch direkte Beihilfen für die Landwirte ersetzt, um das Einkommensniveau der Landwirte weiterhin zu sichern. Die Reform sollte eine wettbewerbsfähige Landwirtschaft in ganz Europa ermöglichen, sowie die Erhaltung der Landschaft und des natürlichen Raumes sichern.

Reformen der Strukturpolitik
Das wirtschaftliche Gefälle zwischen wohlhabenden und wirtschaftsschwächeren Regionen abzubauen, ist das zentrale Ziel der Strukturpolitik der Europäischen Union. Bei den Verhandlungen in Berlin war unstrittig, dass die konsequente Anwendung der früheren Förderkriterien auf die mittel- und osteuropäischen Länder zu einer Kostenexplosion geführt hätte. Deshalb war eine größere Effizienz der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds ein zentraler Punkt der im Rahmen der Agenda 2000 vorgesehenen Reformen. Die EU-Mittel sollen gezielter in die strukturschwächsten und förderbedürftigsten Regionen gelenkt werden. Dies geschieht durch eine stärkere thematische und geographische Konzentration sowie eine straffere Verwaltung der Maßnahmen: Die Gemeinschaftsunterstützung wurde auf von sechs auf drei vorrangige Ziele und die Zahl der ergänzenden Gemeinschaftsinitiativen von 13 auf 4 verringert.

Der Finanzrahmen der Strukturpolitik für den Zeitraum von 2000 bis 2006 wurde auf 213 Milliarden Euro festgelegt. Die Konzentration der Haushaltsmittel auf die wirklich bedürftigen Regionen wurde durch deutliche Prioriät bei Ziel 1 verwirklicht, von der auch die neuen Bundesländer profitieren. Über Ziel 1 werden von 2000 bis 2006 rund 136 Milliarden Euro - also fast zwei Drittel - der gesamten Fördermittel vergeben.

Die Mittel, die Deutschland aus den Strukturfonds erhielt, stiegen von 22,3 Milliarden Euro im Zeitraum 1994 bis 1999 auf 29,7 Milliarden Euro (2000 bis 2006, in Preisen von 1999). Die neuen Bundesländer blieben Ziel-1-Fördergebiet und erhielten von 2000 bis 2006 rund 20 Milliarden Euro. Pro Jahr waren das 2,85 Milliarden Euro. Die EU-Strukturmittel pro Kopf der Bevölkerung der neuen Bundesländer stiegen damit von 160 auf 194 Euro pro Jahr. Ostberlin schied aus der Ziel-1-Förderung aus, erhält aber eine Übergangshilfe in Höhe von 729 Millionen Euro.

Der EU-Haushalt bis 2006
Um die Osterweiterung zu meistern, musste die Union ein weiteres heißes Eisen anpacken: Die künftige Finanzierung der EU - also den EU-Haushalt. Die in der Haushaltsplanung ("Finanzielle Vorausschau") vorgesehenen Ausgaben lagen deutlich unter der bis dahin geltenden Haushaltsobergrenze von 1,27 Prozent des Bruttosozialprodukts (BSP) der Union: Der Gesamtbetrag der Mittel (Verpflichtungen) sank insgesamt von rund 92 Milliarden Euro im Jahr 2000 auf 90,3 Milliarden Euro im Jahr 2006.

Die Obergrenze der EU-Ausgaben blieb bei 1,27 Prozent des EU-Bruttosozialprodukts. Wie in den vergangenen Jahren wurde diese Haushalts-Obergrenze nicht ausgeschöpft. Die Ausgaben im Jahr 2006 entsprachen 1,13 Prozent des EU- Bruttosozialprodukts. Die bis 2006 für die Erweiterung vorgesehenen Mittel sind dabei inbegriffen.

Die Ausgaben für die Europäische Union der 15 Mitgliedstaaten bis 2006 blieben real konstant. Eine am 6. Mai 1999 zwischen dem Rat der Europäischen Union, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament geschlossene "interinstitutionelle Vereinbarung" zum Finanzrahmen der Europäischen Union sicherte die Beschlüsse von Berlin ab.

Gerechtere Lastenverteilung
Der Europäische Rat hat das Bestehen von Haushaltsungleichgewichten bei der Finanzierung der Union anerkannt und Änderungen am bestehenden System der Haushaltsfinanzierung ("Eigenmittelsystem) vorgesehen, die der finanziellen Leistungsfähigkeit der Mitgliedstaaten stärker Rechnung tragen und so zu mehr Beitragsgerechtigkeit führen.

Mit dem Einverständnis aller Partner wurden in Berlin Schritte zu einer gerechteren Lastenverteilung auf der Einnahmeseite des EU-Haushalts eingeleitet. Die deutschen Nettozahlungen werden von 0,54 Prozent des deutschen Bruttosozialprodukts im Jahr 1999 auf 0,42 Prozent im Jahr 2006 sinken. Damit sinkt auch der deutsche Anteil an den Nettozahlungen in der EU von rund 60 Prozent in der letzten Finanzperiode auf rund 50 Prozent im Jahre 2006. Nach Angaben der Europäischen Kommission steigen die Entlastungen für Deutschland auf der Beitragsseite von rund 500 Millionen Euro ab 2002 auf rund 700 Millionen Euro ab 2004 an.

Erweiterungsfähigkeit
Mit der Agenda 2000 wurde ein wichtiger Schritt in Richtung Erweiterung gemacht. Mit rund 22 Milliarden Euro zur Heranführung neuer Mitgliedstaaten und zusätzlicher 58 Milliarden Euro für erweiterungsbedingte Ausgaben erbrachte die Europäische Union erhebliche Vorleistungen, die den Beitrittsprozess erleichterten.