Kultur
Vielfalt prägt Europa
Der Vertrag über die Europäische Union stellt die kulturelle Zusammenarbeit innerhalb der EU auf eine feste vertragliche Grundlage und verleiht der Union eigene Handlungsmöglichkeiten in diesem Bereich. Die strikte Beachtung des Subsidiaritätsprinzips (Subsidiarität) sichert dabei die Wahrung der nationalen Vielfalt und schließt jede Vereinheitlichung aus.
Die Verantwortung für die Kulturpolitik bleibt bei den einzelnen Mitgliedstaaten, ihren Regionen und Kommunen. Die Europäische Union erhält eine ergänzende und unterstützende Aufgabe. Ziele der EU sind dabei:
- einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt zu leisten,
- die Erhaltung und den Schutz des gemeinsamen kulturellen Erbes zu unterstützen,
- die kulturelle Zusammenarbeit mit Drittstaaten und internationalen Organisationen zu fördern.
Diesen Zielen dient eine Reihe von Maßnahmen, bei denen die EU mit den Mitgliedstaaten partnerschaftlich zusammenarbeitet.
Auftrag zur Kulturförderung
Europa ist mehr als Binnenmarkt und gemeinsame Währung. Zum Zusammengehörigkeitsgefühl und zum "Selbstbewusstsein" der Europäer trägt die Kultur ebenso viel bei. Kulturpolitik ist Sache der Mitgliedstaaten, aber nicht nur: Auch die Gemeinschaft hat einen Auftrag zur Kulturförderung (Art. 167 AEUV). Die Gemeinschaft soll die nationale Kulturpolitik der einzelnen Mitgliedstaaten ergänzen, sie darf sie nicht bestimmen oder gar ersetzen; die kulturelle Vielfalt in Europa muss erhalten bleiben.
Viele Entscheidungen in anderen Politikbereichen wirken sich auf die Kultur aus. Die Gemeinschaft muss deshalb kulturelle Belange bei der Gestaltung ihrer Politik stets berücksichtigen.
Einige Beispiele:
- In den Verhandlungen in der Welt-Handelsorganisation (WTO) werden die Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten darauf achten, dass sie trotz einer Stärkung des internationalen Wettbewerbs zum Beispiel im Bereich der audiovisuellen Medien auch in Zukunft ihre eigene Kulturpolitik machen können und dass die kulturelle Vielfalt in Europa erhalten bleibt.
- Die Freizügigkeit von Menschen, die im Kulturbereich außerhalb ihres Landes in anderen Mitgliedsländern der EU arbeiten wollen, soll verbessert werden. Schwierig sind oft die unterschiedliche Regelung des Zugangs zum Beruf und die soziale Absicherung in einem anderen Mitgliedstaat.
- Oft muss abgewogen werden zwischen kulturellen und wirtschaftlichen Zielen der Gemeinschaft. Beispiel: die Verhandlungen des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels mit der Europäischen Kommission über die Zukunft der deutsch-österreichischen grenzüberschreitenden Buchpreisbindung.
- Durch eine Förderung der sogenannten Kulturwirtschaft (Film- und Medienindustrie, Verlage, Galerien, private Theater usw.) können die Entwicklung einzelner Regionen verbessert und hochwertige Arbeitsplätze geschaffen werden.
Kulturhauptstadt Europas
Unter deutscher Präsidentschaft wurde das Auswahlverfahrenfür die Kulturstadt Europas in ein gemeinschaftliches umgewandelt und gleichzeitig in Kulturhauptstadt Europas umbenannt.
Das Vergabeverfahren läuft hierbei folgendermaßen ab: Eine internationale, unabhängige, 7-köpfige Expertenkommission begutachtet die Kandidaturen, die von der Kommission jährlich neu zusammengestellt werden. Für diese Jury werden zwei Mitglieder vom Europäischen Parlament, zwei vom Rat, zwei von der Kommission und ein Mitglied vom Ausschuss der Regionen (AdR) benannt. Die Jury gibt eine an das Europäischen Parlament, den Rat und die Kommission zu richtende Empfehlung ab. Das Europäischen Parlament kann innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Erhalt dieses Berichtes über die Bewerbung eine Stellungnahme abgeben. Anschließend legt die Kommission dem Rat ihre Empfehlung vor. Die Nominierung durch den Rat soll möglichst vier Jahre vor dem Ereignis erfolgen.
Der Titel 'Kulturhauptstadt Europa' wird jährlich an zwei Städte der Europäischen Union vergeben. Für die jeweiligen Städte bedeutet der Titel eine große öffentliche Aufmerksamkeit und natürlich zahlreiche europäische Besucher. Aktuell ist mit Essen / Ruhrgebiet eine deutsche Stadt zur Kulturhauptstadt Europas ernannt worden.
2002: | Brügge (Belgien), Salamanca (Spanien) |
2003: | Graz (Österreich) |
2004: | Genua (Italien), Lille (Frankreich) |
2005: | Cork (Irland) |
2006: | Patras (Griechenand) |
2007: | Luxemburg (Luxemburg), Sibiu (Rumänien) |
2008: | Liverpool (Vereinigtes Königreich), Stavanger (Norwegen) |
2009: | Linz (Österreich), Vilnius (Litauen) |
2010: | Essen (Deutschland), Pécs (Ungarn), Istanbul (Türkei) |
2011: | Turku (Finnland), Tallinn (Estland) |
2012: | Guimarães (Portugal), Maribor (Slowenien) |
2013: | Košice (Slowakei), Marseille (Frankreich) |
2014: | Umeå (Schweden), Schweden (Lettland) |
2015: | Mons (Belgien) und eine Stadt aus einem Beitrittsland |
2016: | eine Stadt in Spanien und eine Stadt aus einem Beitrittsland |
2017: | eine Stadt in Dänemark und eine Stadt aus einem Beitrittsland |
2018: | eine Stadt in den Niederlande und eine Stadt auf Malta |