Präsidentschaft
Vorsitz für sechs Monate
Die Ratspräsidentschaft, also der Vorsitz im Rat der Europäischen Union, wird von den Mitgliedstaaten turnusmäßig für jeweils sechs Monate wahrgenommen. Die Reihenfolge der Länder wird vom Rat einstimmig festgelegt.
Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union werden in folgender Reihenfolge die EU-Präsidentschaft übernehmen. Der Verzicht Großbritanniens auf die Ratspräsidentschaft im Jahr 2017 wurde bereits berücksichtigt:
Jahr | Januar bis Juni | Juli bis Dezember |
---|---|---|
2016 | Niederlande | Slowakei |
2017 | Malta | Estland |
2018 | Bulgarien | Österreich |
2019 | Rumänien | Finnland |
2020 | Kroatien | Deutschland |
2021 | Portugal | Slowenien |
2022 | Frankreich | Tschechische Republik |
2023 | Schweden | Spanien |
2024 | Belgien | Ungarn |
2025 | Polen | Dänemark |
2026 | Zypern | Irland |
2027 | Litauen | Griechenland |
2028 | Italien | Lettland |
2029 | Luxemburg | Niederlande |
2030 | Slowakei | Malta |
Aufgaben des Ratsvorsitzes:
- Organisation und Vorsitz bei allen Treffen des des Rates der Europäischen Union sowie der ihm zuarbeitenden Ausschüsse und Arbeitsgruppen.
- Vertretung des Rates gegenüber anderen EU-Organen und Einrichtungen, der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament und
- bei Unstimmigkeiten zwischen Mitgliedstaaten oder zwischen dem Rat und anderen Unionsinstitutionen Kompromisse vorzuschlagen und eine Vermittlerrolle einzunehmen.
Vorsitz im Rat:
Die Präsidentschaft führt während der sechs Monate ihres Ratsvorsitzes bei allen Tagungen der Fachministerräte - mit Ausnahme des Rats für Auswärtige Angelegenheiten - den Vorsitz. Diese finden in Brüssel oder Luxemburg statt; es ist darüber hinaus üblich, dass sich die Fachminister informell im Vorsitzland treffen.
Zusätzlich führt die Präsidentschaft auch in den vorbereitenden Gremien den Vorsitz. Dazu zählt der wöchentlich tagende Ausschuss der Ständigen Vertreter, der sich aus den Botschaftern der Mitgliedstaaten bei der Europäischen Union („ASTV II“) oder aus deren Stellvertretern („ASTV I“) zusammensetzt, sowie in rund 200 regelmäßig tagenden Ausschüssen und Arbeitsgruppen.
Es ist Aufgabe des Vorsitzes, die Arbeit des Rates so effizient wie möglich vorzubereiten und durch die Ausarbeitung von Kompromissvorschlägen und Vermittlung zwischen den Mitgliedstaaten die Arbeit voranzubringen.
Vertretung gegenüber anderen Organen und Einrichtungen:
Der Ratsvorsitz vertritt den Rat auch gegenüber den anderen Organen der Europäischen Union, insbesondere gegenüber der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament (EP).
Die Präsidentschaft spricht im Europäischen Parlament im Namen des Rates. Zu Beginn des Vorsitzhalbjahres wird dem EP jeweils das Arbeitsprogramm präsentiert, am Ende legt die Präsidentschaft dem Parlament eine Bilanz vor. Während des Vorsitzes berichtet die Präsidentschaft dem EP regelmäßig über die Arbeiten im Rat, steht in Fragestunden zu aktuellen Themen Rede und Antwort und nimmt an Debatten zu wesentlichen Integrationsprojekten teil. Die Präsidentschaft vertritt den Rat auch in den Verhandlungen mit dem EP im Gesetzgebungsprozess. Die Termine des jeweiligen Ratsvorsitzes im Europäischen Parlament können über den Tagungskalender der Präsidentschaftswebsite abgerufen werden.
Auf ähnliche Weise vertritt die Präsidentschaft den Rat auch im Ausschuss der Regionen und im Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss.
Präsidentschafts-Trio:
Durch den halbjährigen Wechsel der Ratspräsidentschaft ist es schwierig langfristige politische Projekte anzustoßen und durchzuführen. Aus diesem Grund arbeiten seit 2007 Ratspräsidentschaften in Trios zusammen, dem sog. "Präsidentschafts-Trio".
In der Praxis stimmen sich drei aufeinander folgende Ratspräsidentschaften im Vorfeld über ihre politischen Ziele ab, arbeiten ein Programm für die Dauer der drei Ratspräsidentschaften aus und verteilen die Umsetzung auf die insgesamt 18 Monate der drei Präsidentschaften. Dieses Vorgehen ermöglicht die Umsetzung weitreichender politischer Programme und ermöglicht ein kontinuierliches Arbeiten der Ratspräsidentschaft.
Mit dem Vertrag von Lissabon wurde die Möglichkeit geschaffen, den Zusammenschluss in einem Präsidentschafts-Trio und die Ausarbeitung eines Achtzehnmonatsprogramms durch einen Beschluss des Europäischen Rates festzulegen. Dieser Beschluss ist unmittelbar nach dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 2009 gefasst worden.
Vertretung der EU nach außen:
War der Ratsvorsitz vor Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon eines der zentralen Vertretungsorgane der Europäischen Union nach außen, hat diese Aufgabe mit der Aufwertung des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik abgenommen. So bildet der Rat für "Auswärtige Beziehungen" die einzige Ratsformation, in der - unabhängig von der jeweiligen Ratspräsidentschaft - der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik den Vorsitz führt. Zurzeit wird dieses Amt von Frau Cathrine Ashton ausgeübt.
Organisatorischer Aufgaben
Die EU-Ratspräsidentschaft bedeutet für das Land der Präsidentschaft neben der inhaltlichen Aufgabenstellung auch eine beachtliche organisatorische Herausforderung. Diese besteht unter anderem darin, weltweit eine Vielzahl von Konferenzen zu koordinieren und insbesondere mehr als 150 Treffen selbst auszurichten, die in der Regel im betroffenen Land selbst stattfinden.
Ziel ist es, Konferenzgästen und Medienvertreterin optimale Arbeitsbedingungen zu bieten. Dazu müssen Konferenzräumlichkeiten reserviert, Hotels freigehalten, Verpflegung bereitgestellt und Teilnehmertransporte organisiert werden. Konferenz- und Büromaterial muss mit Logodesign bedruckt und versandt, Personal für Dolmetschung und Übersetzung für ihre Aufgabe vorbereitet werden. Einer der umfassendsten Organisationsbereiche ist die technische Ausstattung für Tagungsbereiche und Medienzentren. Eine besondere Rolle spielen auch die Sicherheitserwägungen. Das richtige Zusammenwirken aller Organisationsbereiche ist eine nicht zu unterschätzende Verantwortung jeder Ratspräsidentschaft, um einen reibungslosen Ablauf für oft mehrere hundert, bei den größten Konferenzen sogar tausende Personen zu gewährleisten.
Ratspräsidentschaft Griechenland 2014 - http://www.gr2014.eu/de
Reihenfolge der EU-Präsidentschaften bis 2020
Österreich: Januar - Juni 2006 | Finnland: Juli-Dezember 2006 |
Deutschland: Januar - Juni 2007 | Portugal: Juli - Dezember 2007 |
Slowenien: Januar - Juni 2008 | Frankreich: Juli - Dezember 2008 |
Tschechische Republik: Januar - Juni 2009 | Schweden: Juli - Dezember 2009 |
Spanien: Januar - Juni 2010 | Belgien: Juli - Dezember 2010 |
Ungarn: Januar - Juni 2011 | Polen: Juli - Dezember 2011 |
Dänemark: Januar - Juni 2012 | Zypern: Juli - Dezember 2012 |
Irland: Januar - Juni 2013 | Litauen: Juli - Dezember 2013 |
Griechenland: Januar - Juni 2014 | Italien: Juli - Dezember 2014 |
Lettland: Januar - Juni 2015 | Luxemburg: Juli - Dezember 2015 |
Niederlande: Januar - Juni 2016 | Slowakei: Juli - Dezember 2016 |
Malta: Januar - Juni 2017 | Vereinigtes Königreich: Juli - Dezember 2017 |
Estland: Januar - Juni 2018 | Bulgarien: Juli - Dezember 2018 |
Österreich: Januar - Juni 2019 | Rumänien: Juli - Dezember 2019 |
Finnland: Januar - Juni 2020 |