Europäischer Rechnungshof
Unabhängige Prüfung der Einnahmen und Ausgaben, auch: Jahresbericht
Der Europäische Rechnungshof (EuRH) überprüft alle Einnahmen und Ausgaben der EU-Organe. Er wurde 1977 zur externen Finanzkontrolle der EG in Luxemburg eingerichtet. Seit dem Inkrafttreten des Vertrags über die Europäische Union im Jahr 1993 ist der Europäische Rechnungshof vollwertiges Gemeinschaftsorgan.
Der Europäische Rechnungshof wacht heute darüber, dass die EU ihre Gelder nach den Regeln der Wirtschaftlichkeit für die vorgesehenen Zwecke verwendet. Natürlich muss dabei das Haushaltsrecht der EU eingehalten werden. Auch in den Ländern außerhalb der Union, die Gelder aus EU-Programmen erhalten, kann der Rechnungshof die Verwendung kontrollieren.
Die EU-Organe und bestimmte nationale Stellen sind verpflichtet, alle Informationen herauszugeben, die der Europäische Rechnungshof für seine Prüfungen braucht. Er hat die Möglichkeit, vor dem Europäischen Gerichtshof zu klagen, wenn ein Mitgliedstaat notwendige Prüfungsunterlagen nicht herausgibt oder die Europäische Kommission prüfungsrelevante Unterlagen verweigert.
Die Ergebnisse des Rechnungshofes werden in einem Jahresbericht zusammengefasst, der nach Abschluss jedes Haushaltsjahres erstellt und im Amtsblatt der EG veröffentlicht wird. Dieses Dokument wird dem Europäischem Parlament und dem Rat übermittelt. Es bildet die Grundlage für die Entscheidung des Parlaments im Hinblick auf die Entlastung der Kommission.
Das Entlastungsverfahren umfasst eine gründliche Analyse des Jahresberichtes. Mängel, auf die der Rechnungshof hinweist und die vom Parlament bekräftigt werden, müssen behoben werden.
Dem Europäischen Rechnungshof gehören 25 Mitglieder an, je einer aus jedem EU-Mitgliedstaat. Sie werden nach Anhörung des Parlaments einstimmig vom Rat auf sechs Jahre ernannt. Die Rechnungsprüfer üben ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit aus. Die Mitglieder "üben ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit zum allgemeinen Wohl der Gemeinschaft aus". Insbesondere dürfen sie Anweisungen von außen weder anfordern noch entgegennehmen und keine andere entgeltliche oder unentgeltliche Berufstätigkeit ausüben.
Der Hof plant seine Prüfungsaufgaben im Rahmen eines jährlichen und eines mehrjährigen Arbeitsprogramms. Das Mehrjahresprogramm ermöglicht es dem Hof, seine Strategie festzulegen und zu aktualisieren; im jährlichen Arbeitsprogramm werden die spezifischen Prüfungsaufgaben festgelegt, die im Laufe des betreffenden Jahres durchzuführen sind. Der Präsident des Europäischen Rechnungshofes stellt dem Haushaltskontrollauschuss des Europäischen Parlaments das jährliche Arbeitsprogramm vor, in dem die prioritären Prüfungsaufgaben und die zu ihrer Durchführung erforderlichen Mittelzuweisungen festgelegt sind.
Mitglieder des Rechnungshofes
Laut EU-Vertrag besteht der Europäische Rechnungshof aus einem Mitglied je Mitgliedstaat. Der Rat der Europäischen Union ernennt die Mitglieder gemäß den Vorschlägen der einzelnen Mitgliedstaaten nach Anhörung des Europäischen Parlaments. Zu Mitgliedern sind Persönlichkeiten auszuwählen, die in ihren Ländern externen Rechnungsprüfungsorganen angehören oder angehört haben oder für dieses Amt besonders geeignet sind. Die Mitglieder werden auf sechs Jahre ernannt; Wiederwahl ist zulässig. Die Mitglieder üben ihre Tätigkeit in voller Unabhängigkeit aus. Die Mitglieder handeln als Kollegialorgan, das wichtigste Beschlussfassungsorgan des Hofes. Jedes Mitglied ist für die Ausführung der im jährlichen Arbeitsprogramm festgelegten Prüfungsarbeiten verantwortlich. Die Mitglieder werden bei diesen Arbeiten von Prüfungsfachpersonal unterstützt.
Präsident
Der Präsident des Europäischen Rechnungshofes wird aus der Mitte seiner Mitglieder für drei Jahre gewählt. Wiederwahl ist zulässig. Die Rolle des Präsidenten ist die eines Primus inter Pares. Er oder sie führt den Vorsitz in den Hofsitzungen, sorgt für die Durchführung der Hofbeschlüsse, die ordnungsgemäße Verwaltung des Organs und den reibunglosen Ablauf seiner Aktivitäten. Der Präsident vertritt den Hof in allen seinen Außenbeziehungen, insbesondere im Hinblick auf seine Beziehungen zur Entlastungsbehörde, zu den übrigen Organen der Union und zu den Obersten Rechnungskontrollbehörden der Mitgliedstaaten und Empfängerländer. Der Präsident ist für die Dienststelle „Außenbeziehungen“ und für den Juristischen Dienst zuständig.
Generalsekretär
Der Generalsekretär ist der höchste Beamte des Rechnungshofs. Er wird vom Hof ernannt und ist für die Personal- und Sachverwaltung sowie für die berufliche Fortbildung und den Übersetzungsdienst mit einer Sprachabteilung je Amtssprache zuständig. Dem Generalsekretär untersteht außerdem das Generalsekretariat.
Mitarbeiter und Haushalt
Der Personalbestand des Europäischen Rechnungshofes beläuft sich auf rund 760 Personen (Prüfer, Übersetzer und Verwaltungspersonal). Die Prüfer des Rechnungshofes haben breit gefächerte Ausbildungsprofile und einschlägige Berufserfahrung sowohl im öffentlichen als auch im privaten Sektor sowie auf dem Gebiet der Rechnungsführung, der internen und externen Prüfung und der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften. Der Rechnungshof beschäftigt Staatsangehörige aus allen Mitgliedstaaten und sichert somit bei seinen Arbeitskräften eine ausreichende Vielfalt an sprachlichen und beruflichen Befähigungen.
Die Einstellungspolitik des Hofes befolgt die allgemeinen Regeln und Beschäftigungsbedingungen der EU-Organe, und sein Personalbestand umfasst sowohl Beamte als auch Zeitbedienstete. Allgemeine Auswahlverfahren zur Besetzung freier Stellen beim Rechnungshof werden vom Europäischen Amt für Personalauswahl (EPSO) organisiert. Der Hof vergibt Praktika für eine begrenzte Anzahl von Akademikern für einen Zeitraum von drei bis fünf Monaten.