Europol und Eurojust

Einrichtungen zur Strafverfolgung

Aufgabe von Europol ist die Verhütung schwerer internationaler Verbrechen. Neben der Bekämpfung

  • des Drogenhandels,
  • des illegalen Handels mit radioaktiven und nuklearen Substanzen,
  • der Schleuser-Kriminalität,
  • der Kraftfahrzeugverschiebung,
  • des Menschenhandels (einschließlich Kinderpornografie),
  • des Terrorismus sowie
  • der Falschgeldkriminalität und Zahlungskartenkriminalität

ist Europol auch für die Bekämpfung von Kapital-, Vermögens- und Umweltdelikten zuständig. Dazu gehören auch der illegale Handel mit Organen, die Computerkriminalität sowie der illegale Handel mit Hormonen oder bedrohten Tier- und Pflanzenarten. Die mit diesen Straftaten verbundene Geldwäsche wird ebenfalls erfasst, wird aber künftig einen eigenen Zuständigkeitsbereich darstellen. Dabei unterstützt Europol die Behörden der EU-Mitgliedstaaten insbesondere durch die Beschleunigung des Austauschs von Informationen. Im Juli 1995 haben die EU-Mitgliedstaaten das Europol-Übereinkommen unterzeichnet, im Oktober 1998 trat es in Kraft.

Europol ist keine Institution der Europäischen Union, wie etwa der Europäische Gerichtshof, sondern Ausdruck der zwischenstaatlichen Zusammenarbeit. Neben der Zusammenarbeit der 27 EU-Mitgliedstaaten unter dem Europol-Dach sieht das Übereinkommen vor, dass Europol mit anderen Staaten und internationalen Organisationen Kooperationsbeziehungen unterhalten kann.

Als Zentralstelle für polizeiliche Informationen soll Europol operative, strategische und technische Informationen, die das polizeitaktische Vorgehen bestimmen, schnell und sicher anbieten. Sie hat jedoch keine Ermittlungszuständigkeiten und nimmt keine Fahndungsaufgaben wahr. Dafür sind im Rahmen der Europol-Kooperation von den EU-Mitgliedstaaten Nationale Stellen eingerichtet - in Deutschland ist es das Bundeskriminalamt. Im Außenverhältnis ist es die einzige Verbindungsstelle zwischen Europol und den Zentralstellen der übrigen Mitgliedstaaten. Im Innenverhältnis sorgt es für den Informationsfluss zwischen Europol und den Länderpolizei- Zoll- und Grenzschutzbehörden.

Mit dem Vertrag von Amsterdam sind Europol folgende Funktionen zugewiesen worden: Koordinierung und Durchführung von Ermittlungen in speziellen Fällen durch die Behörden mehrerer Mitgliedstaaten, Entwicklung von spezifischem Fachwissen, mit dem die Mitgliedstaaten bei Ermittlungen in Fällen organisierter Kriminalität unterstützt werden können, Herstellung von Kontakten zwischen Richtern und Ermittlungsbeamten, deren Spezialgebiet die Bekämpfung der organisierten Kriminalität ist.

Im Dezember 2001 wurde die Rolle von Europol gestärkt, als sein Kompetenzbereich auf sämtliche im Anhang des Europol-Übereinkommens genannten Formen der internationalen Kriminalität ausgedehnt wurde.


Eurojust
Um die Zusammenarbeit bei der Verbrechensbekämpfung zu intensivieren, haben die Staats- und Regierungschefs der EU bei ihrem Gipfeltreffen im finnischen Tampere 1999 beschlossen, Eurojust einzurichten. Diese Einrichtung, die ihren Sitz in Den Haag hat, verstärkt die justizielle Zusammenarbeit und koordiniert die Ermittlungs- und Strafverfolgungsmaßnahmen bei Schwerkriminalität im Hoheitsgebiet der verschiedenen EU-Staaten.

Eurojust ist eine Einrichtung der Europäischen Union mit eigener Rechtspersönlichkeit. Jeder Mitgliedstaat muss ein nationales Mitglied benennen, das die Eigenschaft eines Staatsanwalts, Richters oder Polizeibeamten mit gleichwertigen Befugnissen besitzt. Eurojust greift ein, wenn im Bereich der schweren Kriminalität mindestens zwei Mitgliedstaaten betroffen sind. Es soll

  • die Koordinierung der zuständigen Behörden in den EU-Staaten fördern und
  • die internationale Rechtshilfe sowie die Erledigung von Auslieferungsersuchen erleichtern.

Der Zuständigkeitsbereich von Eurojust erstreckt sich auf die Kriminalitätsformen und Straftaten, die in die Zuständigkeit von Europol fallen, z.B. Terrorismus, Drogen- und Menschenhandel, Geldfälschungen und Geldwäsche, auch Computerkriminalität, Betrug und Korruption, Waschen von Erträgen aus Straftaten und organisierte Kriminalität.

Eurojust kann seine Aufgaben über eines oder mehrere nationale Mitglieder oder als Kollegium wahrnehmen. So kann Eurojust die Behörden der betroffenen Mitgliedstaaten auffordern, Ermittlungen zu führen, die Strafverfolgung aufzunehmen oder ein gemeinsames Ermittlungsteam einzusetzen.