Öffentliche Aufträge
Abschottung vermeiden
Die Liberalisierung des öffentlichen Auftragswesens hat erhebliche wirtschaftliche Bedeutung: Pro Jahr erteilen die Europäische Union, die Mitgliedstaaten, deren Regionen, Landkreise, Gemeinden und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften Aufträge im Wert von über einer Billion Euro. Allerdings: Die öffentliche Hand tendiert dazu, ihre Beschaffungsaufträge und Bauvorhaben an heimische Unternehmen zu vergeben.
Diese Abschottung des öffentlichen Auftragswesens gegenüber anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, errechneten Experten der Europäischen Kommission, koste bis zu 20,5 Milliarden Euro jährlich.
Gemeinsame Regeln
Um allen Anbietern eine faire Chance bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu bieten, regeln europäische Vorschriften Fragen der Bekanntmachung der Aufträge, die Vergabeverfahren und -bedingungen sowie Fristen und Einspruchsregeln. So müssen Bau- und Lieferverträge ab einem bestimmten Volumen im EU-Amtsblatt ausgeschrieben werden.
Bei einem Verstoß gegen die EU-Regelungen können unter Umständen Entschädigungszahlungen in Millionenhöhe fällig werden. Zahlen müssen die öffentlichen Auftraggeber, die Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten ohne Grund benachteiligt haben.
So verurteilte der Europäische Gerichtshof die dänische Regierung zur Zahlung einer Entschädigung in zweistelliger Millionenhöhe, weil ihre Planungsgesellschaft Unternehmen aus anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union bei Auftragsvergaben nicht berücksichtigt hatte.
Vorteile für die Steuerzahler
Die Liberalisierung des öffentlichen Auftragswesens, die in den Jahren vor der Vollendung des Binnenmarktes neuen Schwung bekam, birgt große Vorteile: größere Absatzmärkte für die Unternehmen, mehr Wettbewerb und damit günstigere Einkaufsmöglichkeiten für die öffentlichen Auftraggeber.
Zwei Richtlinien von 1971 und 1977 regeln die Liberalisierung im Bereich der öffentlichen Bau- und Lieferaufträge. Ausgenommen waren zunächst jedoch die Wasser-, Energie- und Verkehrswirtschaft sowie die Telekommunikation. Eine Richtlinie vom September 1990, die 1993 in Kraft trat, schreibt nun auch für diese vier Sektoren EU-weiten Wettbewerb vor.
Um die Transparenz bei den Vergabeverfahren und die Kontrollmöglichkeiten der Europäischen Kommission zu verbessern, wurden die Richtlinien der 70er Jahre novelliert sowie eine Überwachungsrichtlinie geschaffen.
Öffentliche Ausschreibungen im Internet: http://ted.publications.eu.int/official/