Duty-Free Einkauf auf Helgoland

Auf Helgoland zollfrei einkaufen

Der zollfreie Einkauf auf Helgoland bleibt auch in Zukunft erhalten, denn die Insel gehört nicht zum Zollgebiet der EU. Sie war somit auch nicht von der Abschaffung des Duty-Free-Einkaufs bei Reisen innerhalb der Europäischen Union zum 30. Juni 1999 betroffen. Kutter- und Butterfahrten nach Helgoland werden sich also weiter lohnen.

Der zollfreie Handel bildete schon häufig in der Geschichte Helgoland ein wichtiges wirtschaftliches Rückrat der Insel. Und die Bundesrepublik Deutschland hat dafür gesorgt, daß dies im Rahmen des Binnenmarktes so bleiben kann. Auch anderen Mitgliedstaaten der EU sind entsprechende Privilegien garantiert worden. So können deutsche Touristen weiterhin auf den Kanarischen Inseln günstig einkaufen. Auch die spanischen Gebiete in Nordafrika "Ceuta" und "Melilla" gehören nicht zum übrigens Zollgebiet der EU. Der griechische Berg Athos genießt genau wie einige Gebiete in den italienischen Alpen einen entsprechenden Sonderstatus.

Da Helgoland nicht Teil des EU-Binnenmarktes ist, müssen Besucher der Insel natürlich auch in Zukunft eine Unannehmlichkeit in Kauf nehmen: Es bleibt beim Zollamt auf der Mole. Dort wird man auch weiter kontrollieren, ob folgenden Höchstmengen eingehalten worden sind:

Tabakwaren (Mindestalter 17 Jahre):

  • 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.

Alkohol und alkoholhaltige Getränke (Mindestalter 17 Jahre):

  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Prozent oder 2 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von 22 Prozent oder weniger, oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren und 4 Liter nicht schäumender Weine (oder 2 Liter Schaumweine) oder Likörweine und 2 Liter Wein.

Kaffee (Mindestalter 15 Jahre):

  • 500 Gramm Röstkaffee oder 200 Gramm löslicher Kaffee.

Übrigens: Eine weitere deutsche Gemeinde gehört nicht zum europäischen Binnenmarkt: Büsingen bei Schaffhausen ist ganz von schweizerischem Hoheitsgebiet umgeben. Die Möglichkeit des zollfreien Einkaufs kann Büsingen Besuchern allerdings nicht bieten. Im Rathaus sitzt zwar ein deutscher Bürgermeister, die Gemeinde gehört aber zollrechtlich zur Schweiz.

Weitere Informationen

Zoll-Infocenter
Hansaallee 141
60320 Frankfurt am Main
Tel.: 069/469976-00
Fax: 069/469976-99
E-Mail: info@zoll-infocenter.de
http://www.zoll.de

Stichwort: Duty-Free

Im Jahre 1947 eröffnete der erste Duty-Free-Shop auf dem irischen Flughafen Shannon. In Deutschland gibt es den zoll- und steuerfreien Handel bei Reisen ins Ausland seit Mitte der 50er Jahre. Seither durften bei Auslandsreisen auf Flughäfen oder Schiffen begrenzte Mengen Tabakwaren, Alkohol, Parfüm und einige andere Waren zollfrei eingeführt werden. Seit 1969 auch Butter in die Produktpalette einbezogen wurde, werden die Schiffsausflüge auch Butterfahrten genannt.

Da Duty-Free-Läden keine Branntwein- oder Tabaksteuer berechnen, können sie Waren bis zu 20 Prozent billiger anbieten als der reguläre Einzelhandel. Auf Fähren entfiel später auch die Mehrwertsteuer.

Mit dem Wegfall von Zöllen und der Steuerharmonisierung in der EU entfiel die Geschäftsgrundlage für Duty-Free. Versuche, die Subventionen zu beenden, scheiterten zunächst an den Protesten von Reedern, Busunternehmern, Gewerkschaften und Politikern in betroffenen Regionen. 1991 schafften die EU-Finanzminister die Regelung einstimmig ab.

Mit der EU-Osterweiterung am 1. Mai 2004 endete der Duty-Free-Verkehr an der Grenze zu Polen und Tschechien. Die meisten Reeder haben all ihren Mitarbeitern gekündigt. Einige Schiffe sollen jedoch weiter fahren - mit höheren Preisen und ohne Verkaufsshop an Bord. Mit touristischen Rundfahrten auf dem Stettiner Haff, der Oder und der Elbe soll zumindest ein Teil der Kunden bei der Stange gehalten werden.