Keine Grenzen für Ferieneinkäufe

Ausnahmen beachten!

Kann ich in den Ferien in anderen EU-Ländern einkaufen und die Waren wirklich problemlos nach Deutschland mitbringen?

Für Ihre privaten Einkäufe innerhalb der EU müssen Sie keine Abgaben mehr bezahlen. Für Tabakwaren, alkoholische Getränke und Kaffee gelten jedoch Richtmengen. Wenn Sie diese überschreiten, müssen Sie beweisen, dass die Waren für Ihren eigenen Verbrauch bestimmt sind. Für die neuen Mitgliedstaaten und einige festgelegte Gebiete gelten allerdings Ausnahmeregelungen.

Wenn Sie von Deutschland aus in ein anderes EU-Land reisen, müssen Sie für Ihre privaten Einkäufe grundsätzlich an der Grenze keine Abgaben mehr zahlen. Weder beim Wert noch bei der Menge der mitgebrachten Waren gibt es Beschränkungen. Ein Kauf in einem anderen EU-Land wird wie ein Kauf im Inland behandelt. Ob Sie Ihren Mikrowellenherd in München oder in Lyon kaufen, macht keinen Unterschied mehr. Dies gilt für alle Produkte, mit Ausnahme von neuen Autos, Motorrädern und Booten.

Voraussetzung ist dabei immer, dass Sie Ihre Waren beim Grenzübertitt mit sich führen. Das Reisegepäck mit Ihren Waren, das auf einem anderen Weg als Sie befördert wird (zum Beispiel per Post), gilt nicht als mitgeführt. Außerdem müssen die Waren allein für Ihren privaten Gebrauch bestimmt sein. Das schließt aber Angehörige Ihres Haushalts oder Geschenke an andere Privatpersonen mit ein.

Die günstigen Zigaretten aus Polen an Ihre Nachbarn weiterzuverkaufen ist dagegen nicht erlaubt. Auch wenn Sie gleich fünf Mikrowellenherde mitbringen, weil die so günstig waren, könnten Ihnen bei einer Kontrolle peinliche Fragen gestellt werden. Sie müssten dann den Beamten irgendwie glaubhaft machen, dass die mitgebrachten Geräte tatsächlich für private Zwecke und nicht zum Weiterverkauf bestimmt sind. Solche Kontrollen werden übrigens nicht mehr an den Grenzen, sondern in Stichproben im jeweiligen Mitgliedsland selbst durchgeführt.

Bei Alkohol und Tabak sollte man den Zollbeamten lange Diskussionen darüber ersparen, wo die Grenzen zwischen gewerblicher und privater Einfuhr liegen. Deshalb gibt es Richtmengen. Bleiben Sie unter diesen Grenzen, wird der Zollbeamte bei einer Kontrolle keine weiteren Fragen stellen. Überschreiten Sie die Richtmengen, wird er eine gewerbliche Verwendung vermuten.

Für die alten EU-Staaten gelten folgende Richtmengen:

  • Zigaretten: 800 Stück
  • Zigarillos (Zigaretten mit einem Höchstgewicht von 3 Gramm/Stück): 400 Stück
  • Zigarren: 200 Stück
  • Rauchtabak: 1 Kilogramm
  • Spirituosen: 10 Liter
  • Alkoholische Süßgetränke (Alkopops): 10 Liter
  • Zwischenerzeugnisse (zum Beispiel Likörwein, Wermutwein): 20 Liter
  • Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein): 90 Liter
  • Bier: 110 Liter
  • Kaffee: 10 Kilogramm

Wichtig ist: Nicht nur die Menge der Waren entscheidet über den privaten Charakter der Einfuhr. Können Sie die Zollbeamten davon überzeugen, dass Sie für die Geburtstagsparty Ihres Freundes 120 Liter Bier brauchen, wird man Sie weiterfahren lassen. Andersherum könnte ein Kioskbesitzer, der einmal pro Woche mit 700 Zigaretten die Grenze überquert, durchaus belangt werden - obwohl er die zulässige Richtmenge bei jeder einzelnen Einkaufsfahrt nicht überschreitet.

Für die neuen EU-Staaten, außer Malta und Zypern, gibt es für die Tabakwaren keine Richtmengen, sondern Freimengen. Diese dürfen Sie nicht überschreiten. Der Zoll wird dafür sonst nicht nur Steuern verlangen, sondern die Ware sogar einziehen und vernichten. Diese Freimengen gelten für Sie nicht, wenn Sie eine Bewohnerin einer grenznahen Gemeinde sind. Dann gelten noch niedrigere Freimengen.

Die Freimengen gelten nur für den angegebenen Übergangszeitraum:

  • Estland: 200 Zigaretten oder 250 Gramm Rauchtabak bis 31. Dezember 2009
  • Lettland: 200 Zigaretten bis zum 31. Dezember 2009
  • Litauen: 200 Zigaretten bis zum 31. Dezember 2009
  • Bulgarien: 200 Zigaretten bis zum 31. Dezember 2009
  • Rumänien: 200 Zigaretten bis zum 31. Dezember 2009

Bis spätestens Ende 2009 werden alle genannten EU-Neumitglieder die Sonderregeln für Zigaretten aufheben. Dann dürfen von dort genau so viele Zigaretten mitgeführt werden wie über die Grenzen zwischen alten EU-Staaten, nämlich 800 Sück.

Vorsicht beim Einkauf auf den Kanarischen Inseln

Es gibt einige Gebiete, die zwar zu einem EU-Land gehören, aber nicht zum Zollgebiet der Gemeinschaft gehören:

  • Büsingen
  • Helgoland
  • die Inselgruppe Färöer
  • Grönland
  • Saint Pierre und Miquelon, Mayotte, Neukaledonien, Französisch-Polynesien, Wallis und Futuna, Französische Süd- und Antarktisgebiete
  • Livigno und Campione d'Italia sowie der zu Italien gehörende Teil des Luganer Sees zwischen Ponte Tresa und Porto Ceresio
  • Aruba und die niederländischen Antillen
  • Ceuta und Melilla
  • der nördliche (türkische) Teil Zyperns

Für diese Gebiete gelten die Reisefreigrenzen für Waren aus Nicht EU-Mitgliedstaaten. Wenn Sie darüber hinaus Waren mitnehmen wollen, müssen Sie dafür Zölle bezahlen. Aber auch hier gilt, dass die Waren auf dem gleichen Weg wie Sie nach Deutschland transportiert werden müssen und Ihre Einkäufe wirklich für Sie und Ihre Familie und nicht zum Weiterverkauf gedacht sind. Die Richtmengen sind:

  • 200 Zigaretten
  • oder 100 Zigarillos
  • oder 50 Zigarren
  • oder 250 Gramm Rauchtabak
  • oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
  • 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 Prozent vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholanteil von 80 Prozent vol oder mehr
  • oder 2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 Prozent vol oder weniger
  • oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
  • und 4 Liter nicht schäumende Weine ( oder 2 Liter Schaumwein)
  • und 16 Liter Bier
  • Arzneimittel nur für Ihren persönlichen Bedarf während der Reise
  • Kraftstoffe für jedes Motorfahrzeug die im Hauptbehälter befindliche Menge und bis zu 10 Liter in einem tragbaren Behälter
  • andere Waren bis zu einem Warenwert von 300 Euro. Flug- bzw. Seereisende können Waren bis zu 430 Euro nach Deutschland einführen. Reisende unter 15 Jahren können Waren bis zu einem Wert von insgesamt 175 Euro eingeführen.

Die Kanarischen Inseln, die französischen Überseedepartements, die britischen Kanalinseln, die Alandinseln und der Berg Athos in Griechenland gehören zwar zum Zollgebiet der Europäischen Union, nicht aber zum Steuergebiet für die Verbrauchsteuern und die Mehrwertsteuer. Hier gelten deshalb auch die genannten Freigrenzen für Waren aus nicht EU-Mitgliedstaaten.

Da Helgoland nicht Teil des EU-Binnenmarktes ist, müssen Besucher der Insel natürlich auch in Zukunft eine Unannehmlichkeit in Kauf nehmen: Es bleibt beim Zollamt auf der Mole. Eine weitere deutsche Gemeinde gehört nicht zum europäischen Binnenmarkt: Büsingen bei Schaffhausen ist ganz von schweizerischem Hoheitsgebiet umgeben. Die Möglichkeit des zollfreien Einkaufs kann Büsingen Besuchern allerdings nicht bieten. Im Rathaus sitzt zwar ein deutscher Bürgermeister, die Gemeinde gehört aber zollrechtlich zur Schweiz.


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