Steuern für Computer aus den USA
Der Fiskus verlangt "Einfuhrumsatzsteuer" in Höhe von 19 Prozent
Ich habe kürzlich per Internet einen Computer für 499 Dollar in den USA bestellt. Einen Monat nach Erhalt und Bezahlung der Ware bekam ich eine zusätzliche Rechnung über angefallene Steuern. Wie ist das möglich? Ich dachte, die Europäische Kommission hätte entschieden, daß bei Bestellungen übers Internet in der EU keine Zölle und Steuern mehr anfallen sollten.
Die Einfuhr von Computern aus den Vereinigten Staaten ist zollfrei – egal ob Sie die Ware nach einem USA-Besuch mitbringen oder sie per Internet bestellen. Fällig wird aber die "Einfuhrumsatzsteuer" in Höhe von 19 Prozent. Die Einfuhrumsatzsteuer ist das Gegenstück zur "normalen" Mehrwertsteuer, die beim Verkauf im Inland anfällt.
Die meisten Kurier- und Paketdienste erledigen für Ihre Kunden die Zoll- und Steuerformalitäten und legen anfallende Geldbeträge aus. Voraussetzung: Eine korrekte Handelsrechnung und das Übereinstimmen von Frachtbrief und Rechnung. Alle anfallenden Zölle, Steuern und Gebühren werden dann dem Empfänger der Ware gesondert in Rechnung gestellt. So hat auch Ihr Paketdienst Ihnen völlig korrekt die fällige Einfuhrumsatzsteuer, die er ausgelegt hat, weiterberechnet.
Tatsächlich hat es umfangreiche Diskussionen um die steuerliche Behandlung des elektronischen Handels gegeben. Insbesondere eine Stellungnahme des US-Finanzministeriums zum elektronischen Handel lieferte den Anstoß für eine umfassende Diskussion, an der sich auch die Europäische Kommission beteiligt hat. Kern der Vorschläge der Europäischen Kommission ist aber nicht die Steuerbefreiung der Internet-Handels, sondern lediglich dessen Gleichstellung: Ganz egal wie ein Umsatz bewirkt wurde, er sollte steuerlich immer gleich behandelt werden.
Da der elektronische Handel von Natur aus übernational und ohne Berücksichtigung räumlicher Grenzen wächst, dürfte es immer schwerer werden, den Ort des Umsatzes und damit der Steuerpflicht sowie die Identität der Beteiligten zu ermitteln. Sicher eine große Herausforderung für die Steuerbehörden. An eine Steuerbefreiung des Internet-Handels wird trotzdem wohl weder ein Finanzminister noch die Europäische Kommission ernsthaft denken. Wer würde seine Waren in einem solchen Fall anders als übers Internet bestellen?
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