Deutscher Organspendeausweis in neun Sprachen im Internet
Damit die persönliche Entscheidung auch im Ausland berücksichtigt werden kann
Die Organspende ist in den verschiedenen europäischen Staaten unterschiedlich geregelt. In Deutschland, wie beispielsweise auch in Dänemark, Griechenland und Großbritannien, gilt die erweiterte Zustimmungslösung. Das bedeutet, dass jeder Einzelne für sich entscheidet, ob er nach seinem Tod Organe spenden möchte. Der persönliche Wille wird in jedem Fall akzeptiert. Für den Fall, dass keine Entscheidung bekannt ist, entscheiden die Angehörigen nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen.
In anderen Ländern, wie beispielsweise Österreich, Italien, Spanien und Slowenien, gilt die Widerspruchslösung. Hier wird erwartet, dass Jeder, der eine Organspende für sich ablehnt, zu Lebzeiten seinen Widerspruch dokumentiert. Ist dies nicht geschehen, kann nach Feststellung des Todes eine Organentnahme durchgeführt werden.
Wie die Organspende auch geregelt ist: Um sicherzustellen, dass der eigene Wille berücksichtigt wird, ist es sinnvoll, seine persönliche Entscheidung in einem Organspendeausweis zu dokumentieren und den Angehörigen mitzuteilen.
Damit die eigene Entscheidung auch im fremdsprachigen Ausland verstanden und beachtet wird, veröffentlicht die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) für Urlaubsreisende im Internet ein übersetztes Beiblatt zum Organspendeausweis in neun Sprachen. Es kann in Bulgarisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Kroatisch, Polnisch, Rumänisch, Spanisch und Ungarisch herunter geladen werden. Dort ist auch ein Organspendeausweis in Türkisch zu finden.
Eine Übersicht über die geltenden Regelungen in den verschiedenen europäischen Ländern sowie weitere Informationen zur Organspende finden Sie unter www.organspende-info.de.
Weitere Informationen:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
übersetztes Beiblatt zum Organspendeausweis