In Österreich zu schnell gefahren
Vollstreckungshilfevereinbarung: Bußgeld auch in Deutschland fällig
Ich bin auf der Rückfahrt aus dem Urlaub nahe Innsbruck von der Polizei angehalten worden. Ich war 20 km/h zu schnell, und hatte zu allem Unglück auch noch mein Handy am Ohr. Die österreichischen Polizisten haben meine Personalien aufgenommen, dann durfte ich weiterfahren. Was kommt auf mich zu?
Österreich und Deutschland haben "Vollstreckungshilfevereinbarungen" geschlossen. Die Folgen haben Sie gerade kennengelernt: Im Gegensatz zu den meisten anderen Ländern muss die österreichische Polizei Bußgelder nicht an Ort und Stelle kassieren. Für die betroffenen Autofahrer bedeutet das eine Erleichterung. In vielen anderen Staaten hätte die Polizei das Fahrzeug oder Ihren Führerschein so lange sichergestellt, bis Sie die Buße beglichen hätten.
Wer sich zu Unrecht beschuldigt fühlt, kann sich in einer solchen Situation dennoch gegen die Geldbuße dann kaum wehren. Da Sie in Österreich erwischt worden sind, wird Ihnen die Höhe der Verwarnung jetzt per Post mitgeteilt. Dann sollten Sie aber auch zahlen, denn die österreichische Entscheidung kann in Deutschland vollstreckt werden.
Bei der Höhe des Bußgeldes kommen Sie in Österreich noch recht glimpflich davon. In den meisten anderen EU-Ländern wären die Bußgelder für Ihre Verkehrssünden deutlich höher ausgefallen - auch in Deutschland. Für eine Geschwindigkeitsübertretung von 20 Stundenkilometern zahlen Sie in Norwegen ab 395 €. In Italien wird immerhin noch 155 € und mehr verlangt. Ihre Post aus Österreich wird bescheidenere Beträge aufweisen: Für Ihre Geschwindkeitsübertretung sollten Sie mit eine Geldbuße zwischen 20 und 45 € rechnen.
Ebenso wie in den meisten anderen EU-Ländern, ist auch in Österreich das Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung während der Fahrt verboten. Die Mindeststrafe, die der österreichische Bußgeldkatalog vorsieht, liegt bei 50 €. In Deutschland wären Sie mit 40 € verwarnt worden, in Italien zahlt man dagegen 155 € und aufwärts. In vielen anderen Ländern hätte, die Polizei das Fahrzeug oder Ihren Führerschein so lange sichergestellt, bis Sie die Buße beglichen hätten. Eins gilt allerdings überall in Europa: Werden Sie in einen Unfall verwickelt und hatten das Handy am Ohr, kann es sehr teuer werden.
Wer auf im EU-Ausland mit dem Auto unterwegs ist, unterliegt grundsätzlich dem jeweiligen Verkehrsrecht. Dies gilt, sobald es sich um Verhaltensbestimmungen, wie Tempolimits oder Vorfahrtsregeln handelt. Ausländische Sanktionen und Verfahrensvorschriften weichen teilweise erheblich von deutschen Bestimmungen ab. Wer im Ausland also keine böse Überraschung erleben will, sollte sich über die Höhe von Bußgeldern vorab informieren. Wer es ganz genau wissen will, dem hilft die Neuauflage des Buches "Bußgeld im Ausland" von Hermann Neidhardt.
Der ADAC warnt: "Angesichts des baldigen Inkrafttretens internationaler Vollstreckungsabkommen - der EU-Rahmenbeschluss über die gegenseitige Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen wird voraussichtlich ab 2010 praktische Bedeutung erlangen - ist es künftig wichtiger denn je zuvor, seine Rechte zu kennen".