Kraftfahrzeugversicherung
Das Recht auf freie Wahl im Binnenmarkt
Ich möchte meine Kfz-Versicherung wechseln. Kann ich mich auch bei einer ausländischen Versicherung versichern lassen?
Ihr Auto können Sie im Prinzip in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union bei jedem für Kraftfahrzeugversicherungen zugelassenen Vericherungsunternehmen verichern. Dieses Recht der freien Wahl gilt sowohl für die gesetzliche Haftpflichtversicherung als auch für freiwillige Zusatzversicherungen (wie z.B. Diebstahl- und Feuerversicherungen).
Wenn Sie allerdings mit dem Gedanken spielen, Ihre Haftpflichtversicherung bei einem Versicherungsunternehmen abzuschließen, das seinen Sitz in einem Mitgliedstaat der Union hat, sollten Sie bedenken, dass die Versicherungsgesellschaft Ihnen nur dann ein Kfz-Versicherung verkaufen darf, wenn sie u.a. folgende Bedingungen erfüllt:
- Sie muss dem nationalen Versicherungsbüro und dem nationalen Garantiefonds des Landes, in dem Sie Ihren Wohnsitz haben, angeschlossen sein.
- Bietet die Versicherungsgesellschaft Direktversicherungen im freien Diensteistungsverkehr an und unterhält sie in Ihrem Wohnland keine Niederlassung, so muss sie in Ihrmen Land über einen zur Schadensregulierung bevollmächtigten Repräsentanten verfügen.
Sie sind gesetzlich verpflichtet, sich gegen Personen-, Sach- und sonstige Vermögensschäden, die Sie mit Ihrem Kraftfahrzeug verursachen, zu versichern. Der Vericherungsschutz gilt übrigens für alle Fahrzeugionsassen, also auch für Ihre mitreisenden Familienangehörigen. Die grüne Versicherungskarte oder die Versicherungsbescheinigung, die Ihr Versicherer Ihnen bei Abschluss des Vertrages aushändigt, dient als Nachweis dafür, dass Sie Ihrer Kfz-Haftversicherungspflicht nachgekommen sind.
Diese Versicherung deckt Sie in Sachen Haftpflicht in allen Ländern der EU ab - unabhängig davon, ob sich ein Schadensfall nun in Ihrem Land oder in einem anderen Mitgliedstaat ereignet. Ihr Versicherer darf in keinem Fall die Prämie erhöhen, damit Ihre Haftpflichtversicherung sich auf andere Länder in der Union erstreckt. Wenn Sie sich in einen anderen Mitgliedstaat begeben, brauchen Sie in der Regel Ihre grüne Versicherungskarte oder den Versicherungsschein nicht vorzulegen, da anhand des Kennzeichens Ihres Fahrzeugs davon ausgegangen wird, dass Sie als Fahrzeughalter in Ihrem Land die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben. Wenn Sie allerdings eine Zusatzversicherung abschließen möchten, um sich z.B. gegen Feuer oder Diebstahl Ihres Kraftfahrzeugs im Ausland zu versichern, ist Ihr Versicherer berechtigt, einen Prämienzuschlag zu verlangen.
Weitere Informationen
Bundesverband der Verbraucherzentralen
Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.
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Informationen der Europäischen Kommission
http://europa.eu.int/comm/internal_market/insurance/motor_de.htm
Streitschlichtung in Versicherungsfragen
http://www.versicherungsombudsmann.de/index_ie.html
Netzwerke für grenzüberschreitende Problemlösungen
http://finnet.jrc.it/en/
http://europa.eu.int/comm/internal_market/solvit/index_de.htm