BAföG auch im Ausland
Förderung des Auslansaufenthaltes auch länger als ein Jahr möglich
Ich möchte gerne mein Studium in Italien absolvieren, benötige aber dafür finanzielle Unterstützung. Soweit ich weiß, gibt es Unterstützung aber nur für höchstens ein Jahr und nur, wenn man vorher in Deutschland das Studium begonnen hat?
Grundsätzlich kann man Auslands-BAföG zumindest für ein Jahr bekommen. Vorausgesetzt, Sie studieren dort das, was auch an Ihrer Hochschule in Deutschland angerechnet wird. Außerdem müssen ausreichende Kenntnisse der Unterrichts- und Landessprache vorhanden sind. Die wesentlichen Voraussetzungen sind:
- Der Antragsteller muss in der Regel unter 30 Jahre alt sein.
- Der Antragsteller muss die Deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Hiervon gibt es einige wenige Ausnahmen.
- Der Antragsteller hat noch keine förderfähige Ausbildung abgeschlossen.
- Anrechenbares Einkommen der Eltern unter oder nur knapp über den Freibeträgen.
- Geringes eigenes Vermögen, d.h. optimalerweise weniger als 5200 € auf dem Sparbuch oder in sonstigen Wertanlagen (Aktien, Grundbesitz etc.). Übersteigt das Vermögen des Antragstellers diese Grenze, dann wird der Betrag, der über der 5200 €-Grenze liegt, angerechnet.
Das Auslands-BAföG ist - außer in Ländern der EU - höher als das im Inland, das bedeutet, dass selbst Personen, die kein Inlands-BAFöG bekommen, eine Chance auf Auslands-BAföG haben. Auch wenn für diese Personengruppe die Förderung geringer ausfällt, lohnt es sich, da der Auslandszuschlags als Zuschuss gewährt wird und nicht zurückgezahlt werden muss. Wer Auslands-BAföG bekommt (egal in welcher Höhe) bekommt auch noch die Kosten für Hin- und Rückweg ins Ausland bezahlt. Studiengebühren werden im Ausland bis zur Höhe von 4600 € im Jahr getragen.
Seit April 2001 ist es sogar möglich, nach mindestens einjährigem Studium in Deutschland den Rest des Studiums in einem beliebigen Land der EU zu verbringen. Allerdings muss der Antrag rechtzeitig (am besten spätestens 6 Monate vor dem Aufenthalt im Ausland) bei dem für das Zielland zuständigem BAföG-Amt gestellt werden - nicht beim "normalem" BAföG-Amt! Bei einem Studium in einem nicht-EU-Land gilt nach wie vor, dass nur ein Jahr mit BAföG gefördert wird. Es gibt wenige Ausnahmen, Details finden Sie im §5 des BAföG-Gesetzes.
Vollständig im Ausland durchgeführte Ausbildungen können nicht gefördert werden. Eine Ausnahme besteht:
- für deutsche Auszubildende und Auszubildende aus EU-Mitgliedstaaten, die täglich von ihrem ständigen Wohnsitz in Deutschland eine im Ausland gelegene Ausbildungsstätte besuchen und ihre gesamte Ausbildung dort absolvieren (Grenzpendler);
- für deutsche Auszubildende mit ständigem Wohnsitz im Ausland (Auslandsdeutsche), denen ausnahmsweise nicht zugemutet werden kann, ihre Ausbildung in Deutschland durchzuführen (z. B. minderjährige Schülerinnen oder Schüler).
BAföG-Amt für Italien
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Amt für Ausbildungsförderung - Auslandsamt -
10617 Berlin
Tel.: 030 / 9029 - 13472 bis 13476
Fax: 030 / 9029 - 13460 und 13470
E Mail: bafoegitalien@charlottenburg-wilmersdorf.de