Probleme bei der Anerkennung des griechischen Abiturs

Wie das Abitur anerkannt wird, ist nicht verbindlich einheitlich geregelt

Eine Anerkennung des Abiturs ist europaweit nicht geregelt. Die Bildung ist ausschließlich Aufgabe der einzelnen Staaten. Zwar gibt es bereits seit Jahrzehnten eine Konvention auf der Ebene des Europarates, die aber nicht rechtlich verbindlich ist. Jahrelang gab es daher immer wieder Probleme mit Anerkennung des griechischen Abiturs, das sogenannte "apolitirio", das auf einem Lyzeum erworben wurde. Dies sollte eine von der Kultusministerkonferenz (KMK) in Gang gesetzte Reform ändern.

Die Zielvorstellung der Reform war zunächst, dem Abschlusszeugnis - Apolitirio - des Lyzeums die Funktion einer Hochschulzugangsqualifikation für alle Fächer zu geben. Gemäß KMK-Beschluss vom 15.09.2000 ist dies für den Zugang griechischer Studienbewerber zum Studium an deutschen Hochschulen in der Weise umgesetzt worden, dass das im Jahr 2000 an einem Lyzeum in Griechenland erworbene Apolitirio als Hochschulzugangsqualifikation für alle Fächer eingestuft wurde.

Die Schulreform und die sich daraus ergebenden Bedingungen für den Hochschulzugang wurden in Griechenland jedoch bereits im Jahr 2000 modifiziert. Diese Modifizierungen haben dazu geführt, dass an die auch in der ursprünglichen Reform vorgesehene Wahl einer der drei möglichen Schwerpunktrichtungen eine Fachbindung gekoppelt wurde. Außerdem wird wie in den früheren Verfahren durch Gewichtung eine Gesamtpunktzahl ermittelt, die für die tatsächliche Zuweisung eines Studienplatzes von entscheidender Bedeutung ist. Diese Gesamtpunktzahl ist nicht identisch mit der im Apolitirio angegebenen Gesamtnote, für die alle im Zeugnis aufgeführten Fächer herangezogen werden (Mindestnote 9,5 / Höchstnote 20). Für die Gesamtpunktzahl werden ausschließlich die Noten der neun (bei Studienwunsch Wirtschaftswissenschaften zehn) zentral geprüften Fächer berücksichtigt.

Die Kultusministerkonferenz hat diese neuen Modalitäten mit Beschluss vom 26.04.2001 für den Zugang von Studienbewerbern mit einem ab 2000 erworbenen Apolitirio eines griechischen Lyzeums in Griechenland umgesetzt. Mit Beschluss vom 04.04.2003 gilt diese Regelung über das Sommersemester 2003 hinaus fort.

Für den direkten fachgebundenen Zugang griechischer Studienbewerber zum Studium an deutschen Hochschulen gelten daher die folgenden Voraussetzungen:

(1) Die Fachbindung entspricht der in Griechenland erfolgten Zuordnung von Schwerpunktrichtungen zu Studienfeldbereichen. So verschafft das "Apolitirio" mit dem Schwerpunkbereich "Informatik und Dienstleistung" den fachorientierten direkten Zugang zu den Fächern Kommunikationswissenschaften, Ingenieurwissenschaften, Informatik und Wirtschaftswissenschaften.

(2) Es ist eine Qualifikationsnote von mindestens 10 nachzuweisen. Sie ist als Durchschnittsnote aus den neun zentral geprüften Fächern (zuzüglich des Faches "Grundsätze der Wirtschaftstheorie" bei Studienwunsch Wirtschaftswissenschaften) zu berechnen.

(3) Alternativ gilt der Immatrikulationsnachweis einer griechischen Universität oder Fachhochschule als Zugangsqualifikation jeweils für den entsprechenden deutschen Hochschultyp und für das Fach, für das in Griechenland ein Studienplatz zugewiesen worden ist.

(4) Für diejenigen Absolventen eines Lyzeums in Griechenland, die sich für das Wintersemester 2000/2001 und das Sommersemester 2001 an einer deutschen Hochschule um einen Studienplatz beworben haben, gelten die für diese Semester festgelegten Zugangsvoraussetzungen im Rahmen des Vertrauensschutzes fort.

(5) Der Beschluss ist zunächst auf ein Jahr befristet. Danach wird erneut über die Qualifikationsnote beraten.

Informationen zu den Abschlüssen
www.anabin.de/





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Text der KOnvention und der Zusatzerklärung sind in dieser Erklärung enthalten
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