Ausländer bekommen nach fünf Jahren Aufenthalt EU-weit mehr Rechte
Fünf Jahre rechtmäßig in einem EU-Land
Luxemburg (dpa) - Gemäß der Richtlinie 2003/109/EG des Rates vom 25. November 2003 betreffend die Rechtsstellung der langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen bekommen Ausländer mehr Rechte in der Europäischen Union. Drittstaatler, die fünf Jahre rechtmäßig in einem EU-Land gelebt haben, sollen künftig ähnlich wie ein EU-Bürger behandelt werden, beschlossen die Innenminister der Mitgliedstaaten. Auf deutsches Drängen enthält der Beschluss aber einige Einschränkungen: Bei Sozialleistungen, Ausbildungshilfen wie dem Bafög und beim Zugang zum Arbeitsmarkt dürfen die einzelnen Staaten nationale Ausnahmen von der EU-Richtlinie vorsehen.
Verbesserungen soll das EU-Gesetz den Ausländern aus Drittstaaten unter anderem bei der Wohnungssuche, in Steuerfragen und der Freizügigkeit innerhalb der EU bringen. Auf diesen Gebieten ist eine Gleichbehandlung mit EU-Bürgern vorgesehen. Die Einigung sei «nach hartem Ringen» zu Stande gekommen, sagte der damalige Bundesinnenminister Otto Schily. Sobald letzte Details geklärt waren, hatten die EU-Staaten zwei Jahre Zeit für die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht.
Der europäische Streit um Regeln für die Anerkennung von Flüchtlingen geht unterdessen weiter. Eine Einigung scheiterte in Luxemburg an der harten Haltung Deutschlands. Die Bundesregierung will Flüchtlingen, die in Deutschland nur vorübergehend geduldet werden, nicht die gleichen Rechte etwa auf Sozialhilfe oder die Familienzusammenführung gewähren wie anerkannten Asylbewerbern.
Die EU-Pläne zur Vereinheitlichung der Vorschriften hätten die Unterschiede in Europa nur noch vergrößert, meinte Schily. Ein gleiches Recht auf Sozialhilfe für alle Flüchtlinge würde für Menschen in Deutschland höhere Zahlungen bedeuten als anderswo. «Das hätte das so genannte Asylshopping zu unseren Lasten verstärkt.» Der Minister rechnet damit, dass dieser Streit nicht mehr wie eigentlich geplant bis zur Sommerpause gelöst werden kann.
Schily hatte seine Position auch mit Blick auf die Debatte um das deutsche Zuwanderungsgesetz nachdrücklich verteidigt. Teilnehmer der
Ratssitzung berichteten von einem heftigen Wortwechsel des deutschen Ministers mit seinem französischen Amtskollegen Nicolas Sarkozy, der
für liberalere Regelungen eintrat. Schily verwahrt sich aber gegen Äußerungen des damaligen Bremer Innensenators Kuno Böse, der den Minister vor Zugeständnissen in den EU-Verhandlungen gewarnt hatte.
«Die ständige Einmischung der Länder in diese Fragen in dieser Form halte ich für nicht angemessen», rügte Schily. Er habe die Haltung der Bundesländer auf der EU-Ebene immer fair berücksichtigt, auch wenn er für diese Dinge allein zuständig sei. «Wenn einige Länderminister glauben, ich hätte hier nur Botenfunktion, dann täuschen sich die Herren gewaltig.» Böse hatte Schily vor dem Ratstreffen aufgefordert, an deutschen Einwänden festzuhalten.
Mit dem Kompromiss zu den Rechten der länger in Europa lebenden Ausländer zeigte sich Böse danach weitgehend zufrieden. «Da hat Schily wie ein Löwe gekämpft», sagte der Bundesratsvertreter. Der Bundesinnenminister habe auch alles offen gelassen, was mit dem geplanten Zuwanderungsgesetz in Zusammenhang stehe. Ein EU-Gesetz zum Flüchtlingsrecht wäre auch für die Bundesrepublik bindend gewesen.