Hauskauf in Spanien
Für EU-Bürger: Hauskauf in Spanien problemlos möglich, es gilt spanisches Recht
Ich bin Rentner und möchte in Spanien (Mallorca) ein Haus kaufen. Geht das problemlos? Was muß ich beachten?
Der Kauf von Häusern und Gründstücken ist EU-rechtlich nicht geregelt. Es gelten vielmehr nach wie vor die nationalen Vorschriften. Das wird in absehbarer Zeit auch so bleiben. Als Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union können Sie aber in fast allen EU-Ländern Immobilien frei erwerben. Für EU-Bürger ist der Hauskauf in Spanien problemlos möglich. Allerdings gilt das spanische Recht.
Dabei scheint für Käufer aus Deutschland der Immobilienmarkt in Mallorca weiter der interessanteste zu sein. Sie werden als deutscher Immobilieneigentümer dort ganz sicher nicht alleine sein. Grundsätzlich steht Ihrem Hauskauf in Spanien nichts entgegen. Sie müssen bei Ihren Kaufverhandlungen dennoch immer im Hinterkopf behalten, dass Sie sich in einem fremden Rechtssystem bewegen. So begründet in Spanien nicht die Eintragung ins Grundbuch, sondern der Abschluss des Kaufvertrags Ihr Eigentum. Um böse Überraschungen zu vermeiden, sollten Sie sich vom Verkäufer deshalb entweder eine beglaubigte Kaufurkunde (Escritura Publica de Compraventa) oder ein gleichwertiges Dokument (Schenkungs- oder Erbschaftsurkunde) als Eigentumsnachweise vorlegen lassen. Der Blick ins Grundbuch ist zwar sicher sinnvoll und nötig, genügt aber auf keinen Fall!
Auch wenn es in Spanien durchaus denkbar ist, Kaufverträge für Ferienhäuser mündlich abzuschliessen, sollten Sie beim Hauskauf auf einem schriftlichen und vom Notar beurkundeten Vertrag bestehen. Der Notar ist seit einigen Jahren verpflichtet, vor der Beurkundung in das Grundbuch Einsicht zu nehmen. Lassen Sie sich Ihr Eigentum dann auch sofort ins Grundbuch eintragen, um die neue Eigentumslage klarzustellen. Andernfalls kann es passieren, dass der vorher eingetragene Eigentümer das Haus an einen Dritten, der auf den Eintrag im Grundbuch gutgläubig vertraut hat, rechtswirksam verkauft.
Der Kauf des Hauses alleine ist jedoch noch lange nicht alles: Wenn Sie als Ausländer in Spanien eine Immobilie erwerben wollen, müssen Sie zunächst bei der örtlichen Polizeibehörde eine „persönliche Identifikationsnummer“ beantragen. Erst nachdem Sie diese Nummer erhalten haben, wird Ihnen das Finanzamt eine Steuernummer zuweisen. Ohne diese Steuernummer können Sie sich aber nicht ins Grundbuch eintragen lassen und auch keinen notariellen Kaufvertrag abschließen!
Der Notar wird Ihnen nach Vertragsabschluß ein Formular aushändigen, mit dem Sie den Kauf Ihres Hauses dem Finanzamt melden müssen. Der spanische Staat kassiert beim Hauskauf natürlich mit. Die Steuern, die der spanische Fiskus für den Hauskauf verlangt, liegen bei 7 Prozent.
Mit Ihrem Hauskauf werden Sie in Spanien „Steuerbürger“ und müssen dort - unabhängig davon, ob Sie auch in Deutschland veranlagt werden oder nicht - eine Steuererklärung abgeben. Falls Sie nur eine Zweit- oder Ferienwohnung kaufen wollen, Ihren ständigen Wohnsitz aber in Deutschland belassen, müssen Sie außerdem einen in Spanien ansässigen Vertreter benennen, der für die Forderungen des spanischen Fiskus an Sie gerade steht.
Weitere Informationen
Deutsche Handelskammer für Spanien
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