Rentner kauft Traumhaus in Schweden
Erwerb von Immobilien mittlerweile auch ohne Genehmigung möglich
Ich bin Rentner und habe den Traum von einem Ferienhaus in Schweden. Stimmt es, dass ich als EU-Bürger dort ein Haus nicht einfach kaufen kann, sondern eine Genehmigung brauche? Mit welchen Kosten muß ich rechnen?
In der EU gibt es keine einheitlichen Regeln für den Kauf von Immobilien. Jeder Mitgliedstaat hat seine eigenen Vorschriften: In der Tat war nach schwedischem Recht lange Zeit eine Erwerbsgenehmigung seitens der Provinzialregierung erforderlich. Aber seit dem 1. Januar 2000 können nun auch außerhalb Schwedens wohnhafte Personen, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit, ohne eine solche Genehmigung Immobilien erwerben.
Der Verkauf von Grundstücken ist in Schweden auch ohne die Einschaltung eines Notars möglich: Es genügt ein schriftlicher Vertrag zwischen Verkäufer und Käufer, in dem das Kaufobjekt und die Vertragsparteien benannt sind. Außerdem muß der Vertrag eine Erklärung enthalten, daß das Grundstück tatsächlich zum Verkauf angeboten wird sowie den Kaufpreis. Eine Anzahlung in Höhe von 10% des Kaufpreises ist üblich. Schwedische Makler, Anwälte oder die juristische Abteilung einer schwedischen Bank können Ihnen bei der Abwicklung des Kaufes behilflich sein. Auf deren Hilfe zurückzugreifen, empfiehlt die schwedisch Botschaft.
Anders als in Deutschland wird der Käufer nicht erst durch Eintrag in das Grundbuch Eigentümer des Grundstücks, sondern - eine Erwerbsgenehmigung vorausgesetzt - schon mit Unterzeichnung des "Kaufbriefes". Den Kaufbrief unterzeichnen Verkäufer und Käufer am Tag der Übergabe des Objektes. Deshalb Vorsicht: Lassen Sie sich das Grundbuch vor Unterzeichnung des Kaufbriefes zeigen, um so eventuelle rechtliche Belastungen des Grundstücks rechtzeitig erkennen zu können.
Im relativ dünn besiedelten Schweden sind die Grundstückskosten recht niedrig, das bevorzugte Baumaterial Holz ist ebenfalls sehr preiswert und es gibt einen großen Markt für "Stuga" - also die Sommer- und Wochenendhäuser. Neben dem günstigen Kaufpreis müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen: Es wird beim Kauf eine Grunderwerbssteuer in Höhe von 1,5% des Kaufpreises erhoben. Die Eigentumsumschreibung für das Ferienhaus beläuft sich auf gut 100 €. Weiterhin ist jährlich eine Grundsteuer zu entrichten, die ca. 1,5 % des Grundstückswerts ausmacht. Die Gebühr für die Grundschuldbriefe beträgt 2 %, wenn diese allerdings vom Vorbesitzer übernommen werden, fallen diese Kosten nicht an. Dazu kommen Gebühren für die Müllabfuhr sowie oft Beiträge für einen Sommerhaus- und Grundstücksverein und einen "Wege-Verein", der für die Instandhaltung der Wege zu den Grundstücken sorgt.
Weitere Informationen
Schwedische Botschaft
Rauchstraße 1
10787 Berlin
Tel.: 030 50 50 60
Fax: 030 50 50 67 89
E-Mail: ambassaden.berlin@foreign.ministry.se
Telefonzeiten der Vermittlung:
Montag - Freitag 09.00-17.00 Uhr
Öffnungszeiten und Telefonzeit der Konsularabteilung:
Montag - Freitag 09.00-12.00 Uhr
zum Immobilienerwerb
http://www.swedenabroad.com/Page____18993.aspx
Verband schwedischer Makler
Mäklarsamfundet
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Schweden
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