Steuern zahlen in Großbritannien
Steuern dort, wo man wohnt
Ich bin Deutscher und werde demnächst für zwei Jahre nach London gehen, um dort als Arzt in einem privaten Krankenhaus zu arbeiten. Da ich in Deutschland aus steuerlichen Gründen eine Wohnung gekauft habe, die ich vermiete, scheint eine exakte Abwägung im voraus ratsam: Ist es günstiger, in Großbritannien Steuern zu zahlen oder sollte ich wegen der Wohnung besser weiter in Deutschland meine Steuern entrichten?
Wo Sie Ihre Steuern zahlen, können Sie sich nicht aussuchen. Ihr Einkommen müssen Sie in Großbritannien versteuern. Dass Sie nach zwei Jahren Englandaufenthalt wieder nach Deutschland zurückkehren wollen, ändert daran nichts.
Grundsätzlich zahlt man seine Steuern dort, wo man wohnt. Mit Ihrem Umzug nach Großbritannien werden Sie dort "uneingeschränkt" - das heißt mit Ihrem gesamten "Welteinkommen" - steuerpflichtig. Damit es in grenzüberschreitenden Fällen wie Ihrem aber nicht zu einer doppelten Besteuerung einzelner Einkommen kommt, haben Staaten untereinander Abkommen geschlossen. In diesen Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung ist ganz genau festgelegt, welche Einkommen wo besteuert werden.
Nach dem deutsch-britischen Doppelbesteuerungsabkommen werden Löhne und Gehälter, die ein Deutscher mit Wohnsitz in Großbritannien dort erwirbt, vom britischen Staat besteuert. Für denjenigen dagegen, der zwar im Vereinigten Königreich arbeitet, aber in Deutschland wohnt, bleibt weiterhin der deutsche Fiskus zuständig. Ihr Fall ist aber klar: Da Sie "richtig" umziehen, geht an der Einkommensteuererklärung beim englischen Finanzamt kein Weg vorbei. Wieviele Steuern Sie zahlen und was Sie steuerlich geltend machen können, bestimmt allein der britische Fiskus. Dies muß aber nicht unbedingt ein Nachteil für Sie sein. Sicher werden Sie die Aufwendungen für Ihre Wohnung in Deutschland in Großbritannien wohl kaum von der Steuer absetzen können. Dennoch hat das britische Steuerrecht seine Vorzüge: So gibt es insgesamt nur drei Steuersätze.
Übrigens: Die Mietzahlungen, die Sie aus der Verpachtung Ihrer Wohnung in Deutschland erhalten, müssen Sie nicht in England versteuern. Das deutsch-britische Doppelbesteuerungsabkommen sieht vor, daß Einkünfte aus Immobilien an dem Ort besteuert werden, wo die Immobilie liegt - in Ihrem Fall also in Deutschland. Natürlich verlangt der deutsche Fiskus von Ihnen hierzu auch eine zweite Steuererklärung.
Grenzüberschreitende Steuerangelegenheiten können schnell kompliziert werden. Es empfiehlt sich deshalb in jedem Fall, einen in diesen Fragen erfahrenen Steuerberater zu Rate zu ziehen.