EU-Parlament unterstützt Austausch über Vorstrafenregister
Austausch von Informationen aus den nationalen Vorstrafenregistern gefordert
Das Europaparlament hat am 29. Mai 2008 den Vorschlag zum EU- weiten Austausch von Informationen aus den nationalen Vorstrafenregistern angenommen. Damit unterstützten die Abgeordneten in Straßburg einen entsprechenden Vorschlag der Europäischen Kommission. Der Datenaustausch müsse im Kampf gegen den internationalen Terrorismus und die organisierte Kriminalität beschleunigt und verbessert werden. Derzeit gibt es in jedem der 27 Mitgliedstaaten nationale Vorstrafenregister.
Anlass für die Initiative der Kommission waren die Geständnisse des mutmaßlichen französischen Serienmörders Michel Fourniret. Er war wegen Vergewaltigungen in Frankreich bereits verurteilt, doch die Behörden in seinem belgischen Wohnort erfuhren davon erst nach Jahren. Dieser Fall habe spektakulär vor Augen geführt, dass ein absoluter Mangel an Kommunikation zwischen zwei Mitgliedstaaten bestehen könne, urteilten die Parlamentarier in dem Bericht. Langfristig sollten Polizeibeamte in der EU Zugriff auf alle Strafregister der einzelnen Mitgliedstaaten bekommen.
Nun ist aber das sammeln und Speichern von Daten in Europa unterschiedlichen Verfahren unterworfen. Manche Länder speichern beispielsweise die Daten unbegrenzt, während andere Länder diese nach einer bestimmten Frist löschen. Auch bei der Erfassung herrschen Unterschiede: in einigen europäischen Ländern werden vom Asylbewerber bis zum Verkehrssünder alle erfasst, in anderen Verdächtige bei schweren Verbrechen oder überführte Straftäter.
Mehrere europäische Länder, darunter Deutschland, Frankreich und Spanien, hatten bereits eine elektronische Vernetzung ihrer nationalen Strafregister beschlossen. Damit sollen die Daten schneller ausgetauscht werden können.
Weitere Informationen
Entwurf einer legislativen Entschließung des Europäischen Parlaments