Auslandsdeutsche: Ablauf der Antragsfrist für zur Bundestagswahl 2009

Der Bundeswahlleiter informiert

Der Bundeswahlleiter weist darauf hin, dass wegen der
längeren Postlaufzeiten im internationalen Postverkehr Anträge auf
Eintragung in das Wählerverzeichnis von deutschen Staatsangehörigen im
Ausland, die bei der Bundestagswahl am 27. September 2009 wählen wollen,
rechtzeitig eingesendet werden müssen. Dabei ist zu beachten, dass
auch für diejenigen Deutschen im Ausland, die bereits bei einer
vorhergehenden Bundestagswahl einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt haben, für die Bundestagwahl 2009 erneut ein
entsprechender Antrag erforderlich ist. Die ausgefüllten Anträge müssen
spätestens bis zum 6. September 2009 bei der Gemeinde, in welcher der oder
die Betroffene vor seinem/ihrem Fortzug aus der Bundesrepublik
Deutschland zuletzt gemeldet war, eingegangen sein, damit seine/ihre
Eintragung in das Wählerverzeichnis erfolgen kann.

Deutsche im Ausland können unter folgenden Voraussetzungen an der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag am 27. September 2009 teilnehmen:

1. Deutsche, die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und hier nicht gemeldet sind, können an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn sie

  • Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind,
  • bis zum Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,
  • nach dem 23. Mai 1949 mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland gewohnt haben und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

2. ÄNDERUNG: Der noch bei der letzten Bundestags- bzw. Europawahl geltende Ausschluss vom Wahlrecht von außerhalb der Mitgliedstaaten des Europarats lebenden Deutschen, seit deren Fortzug mehr als 25 Jahre verstrichen waren, wurde mit dem Gesetz zur Änderung des Wahl- und Abgeordnetenrechts vom 17. März 2008 (BGBl. I S. 394) gestrichen.

3. Deutsche, die im Ausland leben und die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, müssen sich rechtzeitig in das Wählerverzeichnis ihrer letzten Heimatgemeinde in Deutschland eintragen lassen. Diese Eintragung muss schriftlich mit einem besonderen Formular beantragt werden. Zugleich müssen Deutsche an Eides statt versichern, dass sie wahlberechtigt sind.

Die Antragsformulare für die Eintragung in ein Wählerverzeichnis zur 17. Bundestagswahl sind erhältlich:

a) im Internetangebot des Bundeswahlleiters als Download (PDF-Datei) zur Verfügung (s.u.) oder
B) im Frühjahr 2009 als Papiervordrucke

  • in allen Botschaften und Konsulaten der Bundesrepublik Deutschland im Ausland,
  • beim Bundeswahlleiter oder
  • bei allen Kreiswahlleitern in Deutschland erhältlich.

Antragsformulare können dort zugleich für Familienangehörige, Freunde oder Kolleginnen und Kollegen angefordert werden. Firmen und Verbände können sich für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ausland die Antragsformulare in der erforderlichen Stückzahl zusenden lassen.

4. Die im Ausland lebenden Deutschen müssen jeweils persönlich mit eigenem Antragsformular die Eintragung in das Wählerverzeichnis beantragen und den Antrag mit ihrer eidesstattlichen Versicherung wahlberechtigt zu sein, an die Gemeinde, in der sie vor dem Fortzug aus der Bundesrepublik Deutschland zuletzt gemeldet waren, senden.

Die Anträge müssen auf dem Formular spätestens am 21. Tag vor dem Wahltag, d.h. spätestens am 6. September 2009, bei der zuständigen Stelle in Deutschland eingehen. Die ausgefüllten Antragsvordrucke sollten deshalb möglichst frühzeitig zurückgeschickt werden.

5. Wahlberechtigte Deutsche im Ausland erhalten nach ihrer Eintragung in das Wählerverzeichnis ohne weitere Anforderung - ca. einen Monat vor dem Wahltag - die für die Briefwahl erforderlichen Wahlunterlagen (Wahlschein, Stimmzettel, Stimmzettelumschlag, Wahlbriefumschlag und Merkblatt zur Briefwahl) übersandt.

Nach Erhalt der Briefwahlunterlagen muss der Wähler/die Wählerin dann in
dem verschlossenen amtlichen Wahlbriefumschlag

  • seinen/ihren Wahlschein nebst eidesstattlicher Versicherung sowie
  • in dem verschlossenen amtlichen Wahlumschlag seinen/ihren Stimmzettel

der Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag steht, so rechtzeitig
übersenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr
eingeht.

6. Deutsche im Ausland, die an der Wahl zum Deutschen Bundestag 2009 in Deutschland teilnehmen wollen, sollten wegen der Besonderheit des Verfahrens und der unter Umständen langen Postwege rechtzeitig handeln. Die deutschen Auslandsvertretungen weisen durch Anzeigen in der ausländischen Presse auf die Wahlmöglichkeit für Deutsche aus dem Ausland hin. Zum Teil bieten die Botschaften und Konsulate auch an, die Beförderung der ausgefüllten Wahlunterlagen für die Briefwahl zu übernehmen. Bitte erkundigen Sie sich hierfür direkt bei der zuständigen Auslandsvertretung. Daneben sollten Familienangehörige oder Freunde, die in der Bundesrepublik Deutschland leben, und Firmen, die Mitarbeiter ins Ausland entsandt haben, ihre im Ausland lebenden Angehörigen, Freunde und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf die Möglichkeit und Formalien zur Teilnahme an der Wahl zum 17. Deutschen Bundestag aufmerksam machen.

7. Wichtiger Hinweis für weiterhin in Deutschland gemeldete Personen
Deutsche, die während ihres Aufenthalts im Ausland weiterhin in Deutschland gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen. In einem Wahlkreis eingetragene Wahlberechtigte können durch Briefwahl ihr Wahlrecht ausüben. Für die Wahrnehmung der Briefwahl muss bei der Gemeindebehörde schriftlich oder mündlich die Erteilung eines Wahlscheines beantragt werden. Die Schriftform gilt auch durch Telegramm, Fernschreiben, Telefax, E-Mail oder durch sonstige dokumentierbare elektronische Übermittlung als gewahrt. Eine fernmündliche Antragstellung ist unzulässig.

Weitere Informationen:

Der Bundeswahlleiter
Statistisches Bundesamt
Gustav-Stresemann Ring 11
65189 Wiesbaden
Service-Telefon: 0611 75 4863
E-Mail: presse@destatis.de