Arbeitslosengeld bei der Jobsuche in Frankreich
Bis zu drei Monaten weiter seine Arbeitslosenunterstützung erhalten
Ich bin arbeitslos und erhalte Arbeitslosenunterstützung. Zahlt das Arbeitsamt weiter, wenn ich in Frankreich einen Job suche?
Auch wenn Sie einen Job in einem anderen EU-Land suchen, können Sie Ihre Arbeitslosenunterstützung weiter erhalten. Aus der Jobsuche im Ausland soll aber kein Ferienaufenthalt werden. Deshalb hat man für den Bezug des Arbeitslosengeldes im Ausland eine Reihe von Regeln aufgestellt, die Sie unbedingt streng einhalten müssen.
Bevor Sie im EU-Ausland Arbeit suchen können, müssen Sie in Deutschland mindestens vier Wochen arbeitslos gewesen sein und dem zuständigen Arbeitsamt zur Vermittlung zur Verfügung gestanden haben. Nach Ablauf der vier Wochen setzen Sie sich mit Ihrem Arbeitsamt in Verbindung und erläutern dort Ihr „Projekt“. Das deutsche Arbeitsamt wird Ihnen dann das Formular „E 303“ ausstellen, das Sie innerhalb von sieben Tagen nach Ihrer Abreise der französischen Arbeitsverwaltung vorlegen müssen.
Das französische Arbeitsamt zahlt Ihnen dann während Ihrer Jobsuche die Arbeitslosenunterstützung aus. Es ist dabei nur „Zahlstelle“: Ansprüche haben Sie lediglich gegen die deutsche Arbeitsverwaltung, Sie erhalten Ihr Geld weiter nach den in Deutschland gültigen Regeln und Sätzen.
Ihre Arbeitssuche in Frankreich wird für höchstens drei Monate unterstützt. Genauer: Sie müssen sich vor Ablauf dieser drei Monate wieder bei Ihrem deutschen Arbeitsamt zurückmelden. Diese Frist muß unbedingt eingehalten werden, sonst könnten Ihre Leistungsansprüche in Deutschland verloren gehen. Abweichungen von allen genannten Fristen sind nur in Absprache mit Ihrem Arbeitsamt möglich!
Nach europäischem Recht ist die dreimonatige Arbeitssuche im Ausland in einer Periode der Arbeitslosigkeit nur einmal möglich. Falls Ihre Jobsuche in Frankreich erfolglos war, können Sie also nicht in Großbritannien weitersuchen. Sie müssen vielmehr vorher in Deutschland wieder sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben.
Wer seine Stellensuche im EU-Ausland nicht auf eigene Faust betreiben will, kann sich an die EURES-Berater der Bundesanstalt für Arbeit wenden. Sie kennen den Arbeitsmarkt Ihres „Wunschlandes“, helfen bei der Formulierung von Bewerbungsschreiben und geben Tips zur Vorbereitung auf Bewerbungsgespräche. Die Anschriften nennt Ihnen Ihr Arbeitsamt. Beim Arbeitsamt erhalten Sie auch die Broschüre „Informationen für eine Arbeitsaufnahme in der Europäischen Union“ (Reihe „Ihre berufliche Zukunft“, Heft 8), die viele nützliche Hinweise zum Thema „Arbeiten in Europa“ bietet.
Informationen:
Anschrift der französischen Arbeitsverwaltung: Agence Nationale Pour l´Emploi - ANPE, Le Galilée, 4, rue Galilée, F-93198 Noisy-le-Grand Cedex, Tel. 0033-1-49317400
Auf Frankreich spezialisiert ist das europäische Berufsberatungszentrum beim Arbeitsamt Rastatt, Karlstr. 18, 76437 Rastatt, Tel. 07222-9300, Fax: 07222-930295