Erziehungsgeld trotz abgelaufener Aufenthaltsgenehmigung
EU-Bürger, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhalten, haben auch Anspruch auf Sozialleistungen
Ich bin Französin und lebe seit Jahren in Frankfurt. Leider ist meine Aufenthaltserlaubnis abgelaufen, weil ich nicht das erforderliche Einkommen nachweisen kann. Ich habe aber die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis beantragt. Stimmt es, daß ich trotzdem Erziehungsgeld bekommen kann?
Tatsächlich hat der Europäische Gerichtshof vor einiger Zeit in einem Fall entschieden, der Ihrem sehr ähnlich ist. Danach steht einer EU-Bürgerin, die sich rechtmäßig in Deutschland aufhält, auch Erziehungsgeld zu.
Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs bedeutet eine weitere Aufwertung der im Vertrag von Maastricht festgeschriebenen Unionsbürgerschaft, die unter anderem gewährleistet, daß jeder EU-Bürger in jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union leben kann, auch wenn er nicht erwerbstätig ist. Dieses Recht auf freie Wahl des Aufenthaltsortes unterliegt gewissen Einschränkungen. Die wichtigste: EU-Bürger, die nicht erwerbstätig sind, müssen nachweisen, daß sie selbst für Ihren Lebensunterhalt sorgen können. Da Sie dies im Moment nicht können, könnte Ihnen eventuell die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis verweigert werden.
Trotzdem halten Sie sich auch heute rechtmäßig in Deutschland auf. Sie sind legal in die Bundesrepublik Deutschland eingereist, haben eine Aufenthaltserlaubnis erhalten und jetzt die Verlängerung beantragt.
Da Sie als hier lebende EU-Bürgerin nicht anders behandelt werden dürften, als eine deutsche Staatsbürgerin in gleicher Situation, steht Ihnen auch Erziehungsgeld zu. Daß Sie zur Zeit keine Aufenthaltserlaubnis haben, ändert daran nichts, da Sie ja auch einen Nachweis über die Beantragung der Verlängerung erhalten haben. So jedenfalls die Logik des kürzlich ergangenen Urteils des Europäischen Gerichtshofs.
Da jeder Einzelfall anders gelagert ist und unter Umständen auch rechtlich unterschiedlich bewertet werden kann, müssen Sie zunächst abwarten, wie über Ihren Antrag auf Erziehungsgeld entschieden wird. Falls Ihnen die Zahlung des Erziehungsgelds verweigert wird, sollten Sie sich in jedem Fall an den Bürgerberater der Europäischen Kommission wenden.
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