E-Formular 104
Bescheinigung über die Zusammenrechnung von Zeiten
Wird man krank, oder schwanger hat man in Deutschland Anspruch auf bestimmte Leistungen wie zum Beispiel Mutterschaftsgeld. In einigen Mitgliedstaaten sind Leistungen bei Krankheit, Mutterschaft, Tod und Invalidität an die Zurücklegung bestimmter Versicherungs-, Beschäftigungs- und Wohnzeiten geknüpft. Je nach Land und Leistung können diese zwischen einigen Monaten und Jahren variieren. So muss der Versicherte in Deutschland nachweisen, dass er in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenkasse eingezahlt hat.
Kann der Betreffende diese bestimmte Zeit im zuständigen Mitgliedsstaat nicht vorweisen, werden die Versicherungs-, Beschäftigungs- und Wohnzeiten, die bereits in anderen Mitgliedstaaten zurückgelegt wurden, zusammengerechnet. Damit wird gewährleistet, dass Personen, die ihre Stelle wechseln und sich in einen anderen Staat begeben, weiterhin anspruchsberechtigt sind. Wanderarbeitnehmer sollen nicht schlechter gestellt werden als Personen, die stets in einem Land gearbeitet haben.
Um anspruchsberechtigt zu sein, muss der zuständige Versicherer die Bescheinigung E 104 über die Zusammenrechnung der Zeiten ausstellen. Zu diesem Zweck stellt der Betreffende einen Antrag bei dem/den zuletzt geltenden Versicherungsträgern. Diese füllen den entsprechenden Teil im Vordruck aus und übersenden sie dem Versicherten. Dieser muss wiederum die Bescheinigung dem nun zuständigen Versicherungsträger vorlegen, damit dieser die Zeiten berücksichtigt werden.
HIer finden Sie das Formular E-104