E-Formular 119
Anspruch der Arbeitslosen auf Geldleistungen der Krankenversicherung
Wenn Arbeitslose und ihre Familienangehörigen nicht zusammen in dem Land wohnen, das diese Leistungen erbringt, können sie mit dem Formular E 119 Geldleistungen von den Krankenversicherern, nach den Rechtsvorschriften des Wohnlandes erhalten.
Außerdem benötigen Arbeitslose, die zur Arbeitssuche mit Genehmigung ihres zuständigen Versicherungsträgers in ein anderes EU-Land ziehen, dieses Formular.
Zusätzlich zu diesem Dokument wird das Formular E 303/3 benötigt.
In seiner aktuellen Version gilt das Formular E119 nur noch für Geldleistungen. Für Sachleistungen wird die europäische Krankenversicherungskarte ausgestellt.