Deutschland unterliegt im EU-Rechtsstreit um Eigenheimzulage
Entscheidung betrifft ausgelaufene Eigenheimzulage
Im europäischen Rechtsstreit um die inzwischen abgeschaffte deutsche Eigenheimzulage hat Berlin eine Niederlage vor dem höchsten EU-Gericht erlitten. Bestimmte Personengruppen wie beispielsweise Staatsdiener mit Auslandswohnsitz seien benachteiligt worden, urteilte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einen am Donnerstag in Luxemburg veröffentlichten Urteil. (Rechtssache: C-152/05)
Die EU-Kommission hatte den Rechtsstreit vor drei Jahren eingeleitet, da sie EU-Grundsätze wie die Niederlassungsfreiheit und die Freizügigkeit verletzt sah. Das Gericht folgt der Argumentation der EU-Behörde. Es urteilte, dass die Bundesrepublik gegen den EU-Vertrag verstieß.
Steuerzahler in Deutschland mit Wohnsitz im Ausland - dazu gehören Grenzpendler, Diplomaten oder deutsche EU-Beamte - hatten dort bei Immobilienerwerb keinen Anspruch auf die Zulage. Der EuGH entschied nachträglich - die Zulage war bereits zum Jahreswechsel 2005/2006 ausgelaufen.
dpa Luxemburg Januar 2007