Vertrag von Lissabon: konsolidierte Fassung
Zwei Verträge bilden die Grundlage der EU
Der Vertrag von Lissabon enthält die Änderungen, die an den Gründungsverträgen der Europäischen Union vorgenommen wurden. Der "Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft", der seit 1957 bereits mehrfach überarbeitet wurde, heißt demnach künftig "Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union". Der in Maastricht 1991 geschlossene "Vertrag über die Europäische Union" wird durch den Lissabon-Vertrag an entscheidenden Stellen geändert.
Der Rat der Europäischen Union hat im April 2008 eine „konsolidierte Fassung“ des EU-Reformvertrages vorgelegt. Damit liegt jetzt eine für die Bürgerinnen und Bürger verständliche Textform des EU-Reformvertrags vor. Bisher mussten die Änderungen des Lissabon-Vertrags für jeden Artikel einzeln mit den Formulierungen der bestehenden EU-Verträge abgeglichen werden. Eine selbst für Juristen schwierige Aufgabe.
Mit der Vorlage der konsolidierten Fassung schon vor dem Ende des Ratifizierungsprozesses im Dezember 2009 änderte der Rat seine bisher übliche Zurückhaltung. Bei früheren Vertragsänderungen erschienen diese "lesbaren" Fassungen erst nach in Kraft treten der neuen Verträge.
Die von den Staats- und Regierungschefs in Lissabon beschlossenen Änderungen der EU-Verträge wurden am 17. Dezember 2007 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht :
Weiterführende Informationen:
- Denkschrift des deutschen Auswärtigen Amts zum Vertrag von Lissabon vom 13. Dezember 2007
- Simulationsrechner: EU-Ratsentscheidungen nach Lissabon-Vertrag. Mit dem Online-Rechner von EU-Info.de kann man nachrechnen, in welchen Länderkonstellationen Mehrheiten möglich sind.
Websites zum Lissabon Vertrag: