Einheitlicher Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA)

Dürfen im Rahmen von SEPA-Lastschriften Gebühren erhoben werden?

Europäische Banken können unter Umständen Gebühren für die neuen grenzüberschreitenden Lastschriften im europäischen Zahlungsverkehrsraum (SEPA) erheben. Diese Verrechnungsgebühren unter Banken, die möglicherweise auf den Kunden abgewälzt werden können, müssen aber gerechtfertigt sein und dürfen nur in einer Übergangsperiode erhoben werden. Das teilten EU-Kommission und Europäische Zentralbank (EZB) im September 2008 mit.

SEPA ist eine freiwillige Initiative der europäischen Banken, die von der Kommission und der EZB unterstützt wird. Sie startete im Januar und soll schrittweise bis 2011 umgesetzt werden. 31 europäische Länder nehmen teil. Grenzüberschreitende Überweisungen, Kartenzahlungen und Lastschriften in Euro sollen genauso kostengünstig und sicher sein wie innerhalb eines Landes.

Die grenzüberschreitende Lastschrift soll es Bürgern und Firmen ermöglichen, Zahlungen in Europa nur über ein Bankkonto abzuwickeln. Die meisten inländischen Lastschriftverfahren sind entgeltfrei, und grundsätzlich sollte die Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens nicht zu einer Erhöhung der Bankgebühren für die Kunden führen. Mit einer SEPA-Lastschrift wird es beipielsweise möglich sein, die Stromrechnung eines Ferienhauses auf Mallorca von einem deutschen Konto einziehen zu lassen.

Informationen der Europäischen Kommission zum einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA) sind hier zu finden.

Bei der Europäischen Zentralbank (EZB) gibt es weiterführende Informationen hier.

Die Broschüre "Der einheitliche Euro-Zahlungsraum (SEPA): Ein integrierter Markt für Massenzahlungen" - diese ist Stand Februar 2007 - finden Sie unten auf dieser Seite.





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Der einheitliche Euro-Zahlungsraum (SEPA): Ein integrierter Markt für Massenzahlungen (Stand Februar 2007)
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