Stand der Vertragsverletzungsverfahren in der EU
Wo kann der Stand der Vertragsverletzungsverfahren eingesehen werden?
Die Europäische Kommission ist die Hüterin der Verträge und wacht über die Einhaltung des Gemeinschaftsrechts. Missachtet ein EU-Mitgliedstaat das Gemeinschaftsrecht, indem er eine EU-Richtlinie nicht in nationales Recht umsetzt, kann die Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren, das in Artikel 226 EG geregelt ist, einleiten.
Zunächst sendet die Kommission ein Aufforderungsschreiben an den Mitgliedstaat. In der zweiten Stufe des Verfahrens erklärt die Kommission dem Mitgliedsstaat in einer mit Gründen versehenen Stellungnahme, warum ihrer Meinung nach eine Verletzung des Gemeinschaftsrechts vorliegt. Der Mitgliedsstaat hat die Möglichkeit sich zu äußern. Als letzter Schritt kann dann der Europäische Gerichtshof angerufen werden.
Informationen zu Beschlüssen der Europäischen Kommission in Vertragsverletzungsverfahren finden Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission unter Entscheidungen in Verletzungsverfahren. Die Europäische Kommission bietet Ihnen einen Überblick mit Erklärungen zum Ablauf eines Vertragsverletzungsverfahren.
Die Europäische Kommission veröffentlicht einen Jahresbericht über die Durchsetzung des europäischen Rechts. Darin werden wichtige Aspekte der Anwendung des EU-Rechts überprüft und Fälle von Vertragsverletzungen nach Politikbereich und Land vorgestellt.
2018 wurden 644 Verfahren wegen Vertragsverletzung eingeleitet. Die meisten davon (101) wurden wegen Verstößen gegen Vorschriften im Bereich Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU gezählt. Die Zahlen für 2019 sollen im Juli 2020 veröffentlicht werden. Informationen zu den Vertragsverletzungsverfahren und der Rechtsumsetzung in den einzelnen Mitgliedstaaten finden Sie in den Factsheets nach Ländern sortiert.