Transeuropäische Netze

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Zu einem international wettbewerbsfähigen Binnenmarkt gehören schnelle Verkehrswege und gute Infrastrukturen für Telekommunikation und Energie. Für diese Bereiche sieht der Vertrag über die Europäische Union deshalb die Schaffung transeuropäischer Netze (TEN) vor.

Straßen, Eisenbahnen, Wasserstraßen, Luftwege, Kommunikationssysteme und Energieversorgungsleitungen: Die bestehenden Netze haben auch eine gesamteuropäische Dimension. Dabei sollen nicht nur grenzüberschreitende Verbindungen geschaffen, sondern auch Schwachstellen innerhalb der nationalen Netze beseitigt werden.

Die transeuropäischen Netze (TEN), geregelt in Art. 154 bis 156 EG-Vertrag, sind ein Beitrag der EU zur besseren Vernetzung im Binnenmarkt.
In den Bereichen der Verkehrs-, Telekommunikations-, und Energieinfrastruktur trägt die Gemeinschaft zum Ausbau transeuropäischer Netze bei. Verkehrswege, Energieversorgungsleitungen und Kommunikationssysteme sollen vernetzt und verbessert werden. Darüber hinaus sollen die TEN auch die Verbindung der EU-Mitgliedstaaten mit ihren Nachbarn verbessern: zu den EFTA-Staaten, die zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gehören, den Staaten in Mittel- und Osteuropa und den nordafrikanischen Staaten.

Für die Verwirklichung der TEN sollen private Investoren in den Mitgliedstaaten einen Großteil der Mittel aufbringen. Die EU hat deshalb eine Reihe von Anreizen für private Investoren geschaffen: Durchführbarkeitsstudien, Pilotvorhaben, Anleihebürgschaften, Zinsvergünstigungen und Darlehen.


Weitere finanzielle Hilfen für Vorhaben zu TEN werden aus den Beiträgen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, dem Kohäsionsfonds, der Europäischen Investitionsbank und dem Europäischen Investitionsfonds geschöpft.

Ein Beispiel für eine TEN-Maßnahme ist das Programm eTEN, das den Auf- und Ausbau elektronischer Dienste und seine innovative Nutzung zum Ziel hat. Unterstützt werden unter anderem Projekte zu elektronischen Behördendiensten und elektronischem Lernen.