Tierrechte in der Europäischen Union
Wie werden Tierrechte in der EU geschützt?
Dem Vertrag von Amsterdam (1997) wurde ein „Protokoll über den Tierschutz und das Wohlergehen der Tiere" beigefügt. Im Protokoll ist festgeschrieben, dass Tiere als fühlende Wesen anerkannt werden und ihnen keine vermeidbaren Schmerzen oder Leiden zugefügt werden dürfen. Bei der Durchführung der Gemeinschaftspolitik in den Bereichen Landwirtschaft, Verkehr, Binnenmarkt und Forschung soll dem "Wohlergehen der Tiere in vollem Umfang Rechnung" getragen werden.
Um Verbesserungen im Tierschutz zu erreichen, legt die Europäische Kommission im Aktionsplan der Gemeinschaft für den Schutz und das Wohlbefinden von Tieren 2006-2010 ihre Tierschutzinitiativen für die kommenden Jahre dar. Ziele des Aktionsplans sind unter anderem das weitere Bemühen um hohe Tierschutznormen in der EU und auf internationaler Ebene und die Unterstützung künftiger Forschungstrends im Bereich Tierschutz und Alternativmethoden zu Tierversuchen.
Ein Beispiel für eine Maßnahme zum Schutz der Tiere ist die Legehennenverordnung der EU. Ab 2012 soll laut der Europäischen Kommission die konventionelle Haltung von Legehennen EU-weit verboten sein.
EU-Kommission will besseren Tierschutz in Schlachthöfen
Für Europas Schlachthöfe sollen nach dem Willen der Europäischen Kommission strengere Tierschutzauflagen gelten. Dazu legte die EU-Kommission im September 2008 in Brüssel einen entsprechenden Plan vor. Demnach soll künftig jeder größere Betrieb einen eigenen Tierschutz-Beauftragten bestimmen und nachweisen, dass sein Personal ausreichend geschult ist. Zudem soll regelmäßig überprüft werden, ob Betäubungsverfahren wirksam genug sind. Tierschützer begrüßten den Vorschlag als Schritt in die richtige Richtung. Industrievertreter stellten sich den Plänen nicht grundsätzlich entgegen.
Jedes Jahr werden in Europas Schlachthöfen gut 360 Millionen Schweine, Schafe, Ziegen und Rinder sowie mehrere Milliarden Stück Geflügel geschlachtet. Weitere gut 25 Millionen Tiere werden zur Herstellung von Pelzen getötet. Beim Ausbruch von Seuchen müssen zudem unter Umständen Millionen von Tieren gekeult werden. Es sei unsere gesellschaftliche Pflicht, für den Schutz der Tiere zu sorgen, so die EU-Kommission. Dies umfasse die Minimierung von Leid und Vermeidung von Schmerzen im Verlauf des gesamten Schlachtvorgangs.
Die neuen Regeln beträfen auch die Hersteller von Betäubungsgeräten, die Anleitungen für den Tierschutz mitliefern und dafür sorgen sollen, dass technische Normen dem wissenschaftlichen Fortschritt angepasst werden. Im Fall von Massentötungen bei Seuchen wie der Vogelgrippe sollen die zuständigen Behörden stärker in die Pflicht genommen werden und Rechenschaft ablegen müssen. Die 27 EU- Mitgliedstaaten müssen Forschungszentren einrichten, die die Inspekteure beraten sollen.
Weitere Informationen
Aktionsplan für den Schutz und das Wohlergehen von Tieren 2006-2010