Keine EU-Regeln für Bestattungen
Hat die EU Bestimmungen über die Beschaffenheit von Särgen erlassen?
Es gibt in der Europäischen Union keine einheitlichen Regeln für Särge und Bestattungen. Je nach Land gibt es ganz eigene Riten und Regelungen nach denen Tote bestattet werden.
In Deutschland hat der "Verband der Deutschen Zulieferindustrie für das Bestattungsgewerbe" im Jahr 2008 ein eigenes Gütesiegel für Särge eingeführt. Dieses ist aber - in Deutschland ebenso wie in der EU - nicht verbindlich.
Regeln gibt es allerdings dann, wenn Leichen grenzüberschreitend überführt werden. Bei einer Überführung aus Deutschland ins Ausland muss der Sarg aus Holz und innen verzinkt sein.
Informationen zur Leichenüberführung finden Sie hier.