E-Formular 127

Einzelaufstellung der Monatspauschbeträge

Die Familienangehörigen eines Arbeitnehmers, Selbständigen oder Rentners sind über diese versichert auch wenn sie nicht im selben Mitgliedstaat wohnen. Das heißt sie können in ihrem Wohnort Sachleistungen wie einen Arztbesuch in Anspruch nehmen. Damit dies möglich ist, müssen bestimmte Bescheinigungen wie E 104 oder E 106 vorliegen. Die in Anspruch genommenen Leistungen muss der zuständige Krankenversicherungsträger dem Wohnortträger erstatten, hierbei gibt es verschiedene Abrechnungsmodi. Mit dem Vordruck E 127 listet der Träger des Wohnortes für ein Kalenderjahr die Sachleistungen auf, die die Familienangehörigen genossen haben. Dies geschieht anhand von Pauschbeträgen, die den „wirklichen Ausgaben möglichst genau entsprechen" müssen. Die Einzelaufstellung der Monatspauschbeträge wird dann an den zuständigen Träger geschickt und von diesem erstattet.





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